• August Wilhelm von Schlegel to Johann Georg Müller

  • Place of Dispatch: Coppet · Place of Destination: Schaffhausen · Date: 05.08.1816
Edition Status: Newly transcribed and labelled; double collated
    Metadata Concerning Header
  • Sender: August Wilhelm von Schlegel
  • Recipient: Johann Georg Müller
  • Place of Dispatch: Coppet
  • Place of Destination: Schaffhausen
  • Date: 05.08.1816
  • Notations: Empfänger erschlossen: Es handelt sich um den jüngeren Bruder von Johannes von Müller.
    Manuscript
  • Provider: Schaffhausen, Stadtbibliothek
  • Classification Number: JGM_84,11
  • Number of Pages: 2 S., hs. m. U.
  • Incipit: „[1] Coppet d. 5ten Aug 1816.
    Hochgeehrtester Herr Professor!
    Ew. Wohlgeb. verzeihen gütigst, daß ich Ihren Brief vom 29sten Junius erst jetzt [...]“
    Language
  • German
    Editors
  • Bamberg, Claudia
  • Varwig, Olivia
[1] Coppet d. 5ten Aug 1816.
Hochgeehrtester Herr Professor!
Ew. Wohlgeb. verzeihen gütigst, daß ich Ihren Brief vom 29sten Junius erst jetzt beantworte: ich verschob es nur deswegen, um Ihnen zugleich den Erfolg meiner Bemühungen zu melden.
Frau von Staël hat sich an eine Dame in Weimar gewandt, diese hat von Hrn. Eichstädt folgende Antwort erhalten: Er habe die Schrift Johannes von Müllers übersetzt, und wegen des Drucks einen Vertrag mit dem Buchhändler Arnoldi geschlossen, welcher Vertrag aber durch die Zeitumstände, unter denen die Herausgabe bedenklich gewesen wäre, rückgängig geworden sey; er, Eichstädt, habe hierauf alles Hrn. Professor Schäffer in Leipzig übergeben, und die Sache unter andern Geschäften aus den Augen verlohren; doch wolle er jetzt an Hrn. Schäffer schreiben, und wenn die Schrift dort nicht gedruckt werde, wolle er sie der Frau von Staël zurückstellen. Anträge, ihm das vermeynte Eigenthums-Recht abzukaufen, hat er abgelehnt, wie er nach seiner Äußerung es schon gegen Herrn Cotta gethan habe.
Ich begreife in der That nicht, was Hrn. Eichstädt bewegen kann, dem Publicum den schätzbaren Nachlaß eines unsrer verehrtesten Schriftsteller unter nichtigen Ausflüchten vorzuenthalten, und die Herausgabe der Urschrift zu verweigern. Diese muß, nach seinen Äußerungen in französischer Sprache abgefaßt seyn, worüber ich mich keiner Äußerung Ihres verewigten Bruders bestimmt erinnre, was mir aber ganz natürlich scheint, da der Gegenstand sich nicht nur für französische Leser [2] sondern überhaupt für ein Europäisches Publicum eignet. Frau von Staël wünscht die Bekanntmachung dieser Denkschrift lebhaft, sie wird also die Sache fernerhin betreiben nicht ruhen lassen, und ihre Freundin in Weimar hat versprochen, sie fernerhin bey Hrn. Eichstädt zu betreiben. Aus seiner Antwort geht nicht klar hervor, ob er das Original zugleich mit an Hrn. Schäffer übergeben. Doch wohl schwerlich, und niemand verlangt ja seine Übersetzung, wenn man jene haben kann.
Sobald ich Ew. Wohlgeb. etwas befriedigenderes melden kann, werde ich nicht versäumen, Ihnen wieder zu schreiben. Ich bin mit ausgezeichneter Hochachtung
Ew. Wohlgebohren
ergebenster
AW von Schlegel
[3] [leer]
[4] An Herrn
Herrn Professor Müller Wohlgeb.
in
Schaffhausen
[1] Coppet d. 5ten Aug 1816.
Hochgeehrtester Herr Professor!
Ew. Wohlgeb. verzeihen gütigst, daß ich Ihren Brief vom 29sten Junius erst jetzt beantworte: ich verschob es nur deswegen, um Ihnen zugleich den Erfolg meiner Bemühungen zu melden.
Frau von Staël hat sich an eine Dame in Weimar gewandt, diese hat von Hrn. Eichstädt folgende Antwort erhalten: Er habe die Schrift Johannes von Müllers übersetzt, und wegen des Drucks einen Vertrag mit dem Buchhändler Arnoldi geschlossen, welcher Vertrag aber durch die Zeitumstände, unter denen die Herausgabe bedenklich gewesen wäre, rückgängig geworden sey; er, Eichstädt, habe hierauf alles Hrn. Professor Schäffer in Leipzig übergeben, und die Sache unter andern Geschäften aus den Augen verlohren; doch wolle er jetzt an Hrn. Schäffer schreiben, und wenn die Schrift dort nicht gedruckt werde, wolle er sie der Frau von Staël zurückstellen. Anträge, ihm das vermeynte Eigenthums-Recht abzukaufen, hat er abgelehnt, wie er nach seiner Äußerung es schon gegen Herrn Cotta gethan habe.
Ich begreife in der That nicht, was Hrn. Eichstädt bewegen kann, dem Publicum den schätzbaren Nachlaß eines unsrer verehrtesten Schriftsteller unter nichtigen Ausflüchten vorzuenthalten, und die Herausgabe der Urschrift zu verweigern. Diese muß, nach seinen Äußerungen in französischer Sprache abgefaßt seyn, worüber ich mich keiner Äußerung Ihres verewigten Bruders bestimmt erinnre, was mir aber ganz natürlich scheint, da der Gegenstand sich nicht nur für französische Leser [2] sondern überhaupt für ein Europäisches Publicum eignet. Frau von Staël wünscht die Bekanntmachung dieser Denkschrift lebhaft, sie wird also die Sache fernerhin betreiben nicht ruhen lassen, und ihre Freundin in Weimar hat versprochen, sie fernerhin bey Hrn. Eichstädt zu betreiben. Aus seiner Antwort geht nicht klar hervor, ob er das Original zugleich mit an Hrn. Schäffer übergeben. Doch wohl schwerlich, und niemand verlangt ja seine Übersetzung, wenn man jene haben kann.
Sobald ich Ew. Wohlgeb. etwas befriedigenderes melden kann, werde ich nicht versäumen, Ihnen wieder zu schreiben. Ich bin mit ausgezeichneter Hochachtung
Ew. Wohlgebohren
ergebenster
AW von Schlegel
[3] [leer]
[4] An Herrn
Herrn Professor Müller Wohlgeb.
in
Schaffhausen
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