[1] t July 1807
Ew. Wohlgebohrn
Schreiben vom 19t Juni hat mir durch die Zusicherung der endlichen und baldigen Ausgleichung unserer Angelegenheit, auf eine für mich erwünschte Weise, nicht wenig Freude gemacht, und ich habe zugleich in Ihrem Entschluß den überzeugendsten Beweis für die Zweckmäßigkeit der von Ihnen so sehr getadelten Maaßregel gefunden.
Der in diesem Briefe enthaltenen Aufforderung zufolge übergebe ich Ew. Wohlgebohrn anliegend den genauen Rechnungsauszug meiner bis jetzt gehabten Auslagen für den
Folgendes finde ich noch deshalb zu erinnern nöthig: nicht 10 Bogen sondern 17 sind bereits abgedruckt, und auch der 18te ist fast ganz gesetzt, bis auf einige Columnen; das Papier habe ich auch zu
[2] Was nun die Beschuldigungen der Unwahrheit betrift, welche Ihr Brief gegen mich enthält, so bin ich genöthigt Ihnen solche als durchaus falsch zurückzugeben. Sie behaupten zuvörderst sich hinreichend wegen Erfüllung Ihrer Verpflichtungen erklärt zu haben; ist dies so kann ich nur darauf erwidern, daß mir Ihre Kenntniß von dem Umfange derselben durchaus mangelhaft scheint, indem Sie nemlich glauben konnten, das Versprechen zur Ablieferung
Sie behaupten ferner ausser einem Briefe vom 1t Febr. 1806 keinen weitern von mir erhalten zu haben; Sie mögen darin Recht haben, allein damit heben Sie meine Versicherung auf zwei Briefe keine Antwort von Ihnen erhalten zu haben durchaus nicht auf; indem ich Ihnen wirklich von mir freilich bewußt; allein zufällig hatte ich auch in Erfahrung gebracht, daß Sie nebst ihr, zur Zeit wie ich eine öffentliche Aufforderung an Sie ergehen ließ, von
Daß aber meine Aufforderung im allgemeinen auch Ew. Wohlgebohrn Mißfallen erregt hat, befremdet mich, da ich solche nach der Lage der Dinge und der Behandlung welche mir zu Theil geworden ist mit allem Glimpf abgefaßt zu haben glaubte.
Schlüßlich ersuche ich Ew. Wohlgebohrn nochmals die Berichtigung meiner Forderungen keiner Zögerung zu unterwerfen, sowohl weil ich meines Geldes, vor allem in dieser Zeit, nöthig bedarf, als auch weil längerer Aufenthalt der Zinsen wegen neue Berechnungen erforderlich machen würde, und ich auch selbst öfters Geld zu höhern Zinsen aufzunehmen, und zur prom[p]ten Berichtigung der Zinsen in halbjährlichen Terminen genöthigt bin; während ich an Ihrer Schuld seit 3 Jahren wenigstens Zinsen auf Zinsen verliere. Auf jeden Fall aber erwarte ich wenigstens umgehend die Berichtigung desjenigen Theils meiner Forderung, worüber keine Zweifel obwalten: ich meine das Honorar.
[4] Uebrigens erbiete ich mich auch noch einmal, wenn es Ihnen zur Förderung der Unterhandlungen, die Sie etwa über
Ich empfehle mich Ew. Wohlgebohrn ergebenst
G. Reimer