ten v. M. hiedurch bekannt, daß die eingereichte Berechnung der Kosten, welche die Anschaffung indischer Typen für Bonnrevidirt, und die GeneralCasse des Ministerii (Leipziger Strasse No 19. / hieselbst) angewiesen worden ist, Ihnen das von der Geheimen Calculatur der Ministerii in calculo festgestellte Guthaben von
= Sechshundert und Sechs Thalern 18
gegen vorherige Einsendung der Quittung auszuzahlen. Acten das Verzeichniß der angeschafften und übrigen dazu gehörigen Apparats Indischer Druckschriften an Rehfues
Sollten Ew: Hochwohlgeboren übrigens wünschen, daß Ihnen zu der anzulegenden indischen Druckerei und zur Aufbewahrung der indischen Druckschriften ein eignes Locale in Rehfues
In Bezug auf die bereits unterm 2ten May v. J. an Ew: Hochwohlgeboren gerichtete Aufforderung veranlaßt Berlinten Maerz 1822.
Ministerium der Geistlichen, Unterrichts und Medizinal Angelegenheiten.Altenst.Anden Herrn Professor von SchlegelHochwohlgebirenzu