• August Wilhelm von Schlegel to August Böckh

  • Place of Dispatch: Bonn · Place of Destination: Unknown · Date: [Mitte] März 1842
Edition Status: Single collated printed full text with registry labelling
    Metadata Concerning Header
  • Sender: August Wilhelm von Schlegel
  • Recipient: August Böckh
  • Place of Dispatch: Bonn
  • Place of Destination: Unknown
  • Date: [Mitte] März 1842
    Printed Text
  • Provider: Dresden, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek
  • OAI Id: 343347008
  • Bibliography: Briefe von und an August Wilhelm Schlegel. Gesammelt und erläutert durch Josef Körner. Bd. 1. Zürich u.a. 1930, S. 567‒572.
  • Incipit: „Hochgeehrtester Herr Geheime-Regierungsrath!
    Ew. Hochwohlgeboren Schreiben vom 21sten Dec. ist mir am 8ten Jan. eingehändigt, auch Ihr geehrtes Schreiben vom 8ten Jan. [...]“
    Manuscript
  • Provider: Berlin, Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften
  • Classification Number: VII, 60 Bl.169-174
  • Number of Pages: 6 S., hs. m. U.
    Language
  • German
Hochgeehrtester Herr Geheime-Regierungsrath!
Ew. Hochwohlgeboren Schreiben vom 21sten Dec. ist mir am 8ten Jan. eingehändigt, auch Ihr geehrtes Schreiben vom 8ten Jan. nebst den Berichten des Herrn Preuß habe ich empfangen. Ew. Hochwohlgeboren wollen die Verzögerung der Antwort mit meiner sehr leidenden Gesundheit entschuldigen, die mich Monate lang zu jeder Arbeit unfähig gemacht hat und auch jetzt noch häufigen Rückfällen ausgesetzt ist. Ich hoffte Ihnen die Prüfung und Durchmusterung der Varianten des zweiten Bandes zugleich übersenden zu können. Auch wird sie hoffentlich nächstens beendigt seyn. Die kritzlichte Handschrift des Herrn Ackermann hat mich dabei sehr aufgehalten, da ich in der jetzigen Jahrszeit nur bei Kerzenlicht Abends und in der Nacht daran arbeiten konnte und meine Augen sehr angegriffen waren.
Es ist mir indessen angelegen mich mit Ew. Hochwohlgeboren über einige Punkte, mein Geschäft und mein Verhältniß zu der hochlöblichen Commission betreffend, zu verständigen, da ich in Ihrem Schreiben Äußerungen finde, die mit früheren, ebenfalls amtlich empfangenen, namentlich mit dem betreffenden Paragraphen des Protokolles der Sitzung vom 29sten Jul. in einem auffallenden Widerspruch zu stehen scheinen.
Die hochlöbliche Commission deutet die Worte der Königlichen Cabinets-Ordre, wodurch Se. Majestät meine Mitwirkung bei der Allerhöchst befohlenen Ausgabe der Werke K.[önig] Friedrichs II. genehmigt hat, ganz anders als ich sie von Anfang an verstanden habe und noch jetzt verstehen zu müssen glaube.
Die hochlöbliche Commission schließt aus der Zusammenstellung des Ausdrucks Correctheit mit dem einer würdigen typographischen Ausstattung, daß mein Geschäft sich auf Wegschaffung der von dem Setzer und Drucker begangenen Fehler bei der Durchsicht der Druckbogen, wie jeder Corrector in einer Druckerei sie besorgt, beschränken solle.
Ich gestehe, daß ich diese Folgerung durchaus nicht begreife.
Allerdings fällt jede Art der Incorrectheit, sie rühre nun von dem Autor oder dem Abschreiber, oder dem Setzer her, umso widerwärtiger auf, je sauberer, schöner und prachtvoller Druck, Papier, Format und sonstige Verzierung eines Buches erscheint, weil alsdann das Misverhältniß zwischen der Sorgfalt für das Äußere und der Vernachläßigung wesentlicher Eigenschaften schroff hervortritt. Von einem schlecht gedruckten, bloß auf Wohlfeilheit berechneten Buche erwartet man hingegen keine vollkommene Correctheit.
Ich habe das Wort Correctheit in dem Sinne genommen, wie es unter den Philologen allgemein üblich ist. Eine correcte Ausgabe eines classischen Autors nennt man gewiß nicht eine solche, worin die sämtlichen Fehler der Handschrift buchstäblich genau wiederholt sind: sonst hätte es ja bei dem unveränderten Abdruck der Ausgaben vom Anfange des sechzehnten Jahrhunderts ein Bewenden haben können. Sondern eine correcte Ausgabe nennt man eine solche, worin der Text gereinigt von Sprach- und Sinnfehlern, auch wo es nöthig, mit Hülfe von Emendationen aufgestellt ist.
Es wäre für mich sehr wünschenswerth gewesen, daß Ew. Hochwohlgeboren mich früher über den wahren Sinn der königlichen CabinetsOrdre aufgeklärt hätten, worüber ich nach Ihrer Behauptung so sehr im Irrthum war. An Gelegenheit dazu hat es nicht gefehlt. Denn ich habe sogleich nach meiner Ankunft in Berlin, einer hochlöblichen Commission gegenüber, so gehandelt, als sey ich allerdings beauftragt, für Aufstellung eines correcten Textes meine Bemühungen zu verwenden. Meine Ihnen ungefähr um die Mitte July zugesendete Abhandlung in französischer Sprache betraf nichts andres. Dennoch hat sich keine Reclamation wegen Überschreitung meiner Befugnisse erhoben. Dieß war um so mehr zu verwundern, da meine Behauptungen der bisher ziemlich allgemein geltenden Meynung geradezu entgegenstanden. Von der Ausbeute der Collation einer Handschrift war eine große Erwartung erregt, die Herausgeber der Ausgabe von 1788 waren mit den schwersten Beschuldigungen überhäuft worden, sie hätten die Werke Friedrichs des Großen verfälscht u.s.w. Man konnte hiernach voraussetzen, es bleibe nichts weiter zu thun übrig, als die Handschrift ganz buchstäblich abdrucken zu lassen. Nach näherer Prüfung stellte sich die Sache ganz anders heraus. Die Handschrift und zwar die der letzten Hand vom J. 1775 wimmelt von groben Sprachfehlern; dem Inhalte nach stimmt die Ausgabe vom J. 1788 damit vollkommen überein; die Abweichung der Lesearten ist bloß grammatischer Art, viele derselben sind wahre Verbesserungen, ja nothwendige Sprachberichtigungen; nichts ist hinzugefügt; einige Stellen sind ausgelassen, vermuthlich weil die Censur den Druck derselben nicht erlaubt hatte. Diese Resultate mußten Befremden erregen, und die Mitglieder des akademischen Ausschusses zur Prüfung auffodern. Wenn ich im Irrthun war, so hatte ich eine Widerlegung zu erwarten; die jedoch weder in Bezug auf das Ganze noch auf irgend einen einzelnen Punkt erfolgt ist.
Ew. Hochwohlgeboren versichern mich, die Commission wolle sich dem Geschäfte nicht entziehen, die vorgeschlagenen Textveränderungen collegialisch zu berathen und zu beschließen. Dieses ist freilich nicht consequent, nachdem die Commission mir erklärt hat, nach der Absicht des Allerhöchsten Befehls gehöre die Sorge für die Correctheit des Textes keineswegs zu meinem Fache. Indessen war ich ja von Anfange an hiezu erbötig; bloß in dieser Absicht habe ich meine Bemerkungen über die wichtigsten Varianten des ersten Bandes vorgelegt. Da meine Prüfung dieser handschriftlichen Varianten fast anderthalb Monate vor meiner Abreise von Berlin der Commission vorlag, so konnte sehr leicht eine mündliche Berathung Statt finden; und in dergleichen Fällen, wo so viele Einzelnheiten zu erwägen sind, verdient eine solche entschieden den Vorzug: sie erleichtert und verkürzt das Geschäft, das jedoch schon vorbereitet seyn muß.
Ich fürchte, daß der Vorschlag Ew, Hochwohlgeboren wegen meiner weiten Entfernung auch bei dem besten Willen unausführbar ist. Wenn die hochlöbliche Commission bloß kategorisch ohne Angabe eines Grundes einen oder den andern meiner Vorschläge, oder alle in Masse verwerfen will, so steht es in ihrer Macht: aber dann wäre es keine collegialische Berathung. Zu einer solchen gehört wesentlich die gegenseitige Vorlegung der Gründe. Da bei einer wissenschaftlichen Correspondenz der Inhalt jedes Briefes vor der Abfassung erwogen werden muß, so wird meine Antwort auf die verehrlichen Schreiben erst nach 14 Tagen eintreffen können. Die Stellen, an welchen ich Sprachberichtigungen für unerläßlich erklärt habe, sind 37 an der Zahl. Wie viele glauben Ew. Hochwohlgeboren in Einem Briefe erledigen zu können? Indessen, es gilt einen Versuch, dem kein Hinderniß im Wege steht, weil jede Leseart besonders erörtert werden muß und man mit der letzten eben so gut anfangen kann, als mit der ersten. Wenn Ew. Hochwohlgeboren sofort die Eröffnung einer solchen Correspondenz veranlassen wollen, so wird es mich ungemein erfreuen.
Ich werde, wie schon gesagt, die Prüfung des zweiten Bandes sobald als möglich einsenden, dann die rückständigen Varianten des ersten nachholen, und somit wird mein Versprechen gelöst seyn.
Ohne Zweifel wird dann irgend ein Mitglied des akademischen Ausschusses die Prüfung der folgenden Bände gern übernehmen, und ich werde dadurch einer großen Sorge überhoben seyn. Denn die Arbeit ist mühselig und undankbar, und die Aufgabe schwierig. Die Wahrnehmung der Sprachfehler erfolgt bei jedem, der sich einige praktische Übung in der französischen Sprache erworben hat, augenblicklich und fast unwillkührlich; um die Gründe anzugeben, muß man sich auf specielle Regeln besinnen, denen man immer gemäß gehandelt hat, ohne sich derselben deutlich bewußt geworden zu seyn. Man muß von der Praxis zur Theorie zurückkehren. Das schwerste ist aber, ohne die geringste Verletzung des Sinnes eine völlig befriedigende Leseart an die Stelle der als sprachwidrig verworfenen zu setzen. Denn die Regeln der Grammatik stehen zwar vollkommen fest; die Sprache ist bis in die feinsten Züge durchgearbeitet: aber in der Anwendung stellen sich zuweilen Schwierigkeiten ein, welche Zweifel und lebhafte Discussionen zwischen großen Kennern und berühmten Schriftstellern veranlassen können, wie ich sie oft angehört und Theil daran genommen habe.
Die Commission hat in der Sitzung vom 29sten Jul. die Nothwendigkeit einer grammatischen Reinigung der Schriften K.[önig] Fr.[riedrichs] II. anerkannt. Zur Anerkennung dieses Grundsatzes, in welchem Zeitpunkte sie auch erfolgt seyn möge, wünsche ich den verehrlichen akademischen Collegen aufrichtig Glück. Unter den in dem Berichte vom 24sten Jan. 1841 erwähnten unwesentlichen Fehlern und bloßen Versehen waren vielleicht Irrthümer in kleineren Umständen der erzählten Begebenheiten, in Angabe der Zahlen, in unrichtig geschriebenen Orts- und Personen-Namen gemeynt. Denn Soloecismen, Barbarismen, Germanismen in einer französischen Schrift sind gewiß sehr wesentliche Fehler, und es läßt sich erweisen, daß der erhabene Autor selbst sie als solche beurtheilt hat.
Ew. Hochwohlgeboren legte ich in einem eigenen Schreiben meine Zweifel über den Begriff des Grammatischen vor, und fragte an, in welchem Umfange die verehrliche Commission denselben gefaßt habe. Sie waren durch Ihre nahe bevorstehende Abreise um die Mitte des Monats August verhindert mir schriftlich zu antworten, erklärten sich aber mündlich dahin, daß außer der Syntax auch der Sprachgebrauch, die Idiotismen und die lexicographischen Bestimmungen allerdings mit zur Grammatik gehören. Hiebei beruhigte ich mich, indem bei dieser Ausdehnung des Begriffs die Aufstellung eines correcten Textes mir möglich zu seyn schien.
In einer zur Besorgung eines weitumfassenden und vielseitigen litterarischen Unternehmens niedergesetzten Commission erachte ich die Vertheilung der Arbeiten nach den verschiedenen Fächern (in dem vorliegenden Falle dem militärischen, historischen, geographischen, chronologischen, litterarischen und grammatischen) für durchaus unentbehrlich. So ist es auch in England und Frankreich allgemeine Sitte. Das Comité erwählt einen Berichterstatter, dessen vollendete Vorarbeit dann als erste Grundlage einer ferneren Berathung dient, welche dadurch sehr erleichtert wird.
Wenn ich mich in meinem Schreiben an Ew. Hochwohlgeboren unvorsichtig ausgedrückt habe, so nehme ich dieß gern zurück. Ich habe nur Folgendes gemeynt: Die Ausarbeitung des Entwurfes zur Aufstellung eines correcten Textes müsse Einem Mitgliede übertragen werden, weil sonst keine Gleichförmigkeit darin Statt finden würde. Daß dieser Entwurf der Commission vorgelegt werden müsse, versteht sich von selbst. Ohne Zustimmung des bevollmächtigten Collegiums ist es ja ohnehin unmöglich irgend etwas zur Ausführung zu fördern.
Das Collegium hat ohne Zweifel das Recht den Entwurf im ganzen zu verwerfen; sollte sie aber so wesentliche Veränderungen damit vornehmen, daß der Vorarbeiter sein Werk nicht mehr darin erkennen könnte, so müßte ihm verstattet seyn, seinen Entwurf zurückzunehmen, um sich vor der solidarischen Verantwortlichkeit zu verwahren.
Freilich, der Ausarbeiter muß sich des Zutrauens seiner Collegen zu erfreuen haben, sonst wird es ihm an Muth fehlen, die mühselige Arbeit fortzuführen. Und daß ich dieses Vertrauen nicht besitze, ist mir leider nur allzu klar, schon aus der Verwarnung in dem mehrmals erwähnten Protokoll vor den Übergriffen in das Gebiet des Rhetorischen; und noch weit mehr aus dem Inhalt Ihres Schreibens vom 21sten December. Ich bin mir bewußt, den sonderbaren Verdacht, als wolle ich mit den Werken des erhabenen Autors willkührlich umgehen, auf keine Weise veranlaßt zu haben. Ich habe meine Grundsätze erklärt, und eine beträchtliche Probe von deren Anwendung vorgelegt. Ich habe meine Bewunderung für Friedrich den Großen, in der Eigenschaft eines Geschichtschreibers, Denkers und Dichters nachdrücklich ausgesprochen: und zwar nicht bloß in Bezug auf den innern Gehalt, sondern auch auf die Form des Vortrags. Ich habe die glänzenden Vorzüge seines Styls in jeder Gattung gepriesen, dem zur Vollkommenheit nichts abgehe, als hier und da die grammatische Genauigkeit. Ich habe endlich aus der Bildungsgeschichte des Königs erklärt, warum es ihm nie gelungen sey, sich diese Art der Correctheit anzueignen, wie sehr er sich auch darum bemühte. Diese so ausführliche und durchaus nicht misverständliche Erklärung am Schlusse meiner französischen Abhandlung, die seit mehr als einem halben Jahre in den Händen der Commission ist, hätte, gehörig erwogen, jenen mir so empfindlichen Verdacht unfehlbar zerstreut. Ich weiß nichts hinzuzusetzen: ich müßte mich wiederholen, wenn ich darauf zurückkommen wollte.
Was die Auslegung der Königlichen Cabinets-Ordre betrifft, welche die hochlöbliche Commission gegen mich geltend machen will, so behalte ich mir alle meine Rechte vor, finde mich aber für jetzt nicht bewogen, irgend einen Schritt deßhalb zu thun.
Genehmigen Sie, Herr Geheimerath, die Versicherung der ausgezeichnetsten Hochachtung, womit ich die Ehre habe zu seyn
Ew. Hochwohlgeboren
ergebenster
A. W. von Schlegel
Bonn, d. März 1842
Hochgeehrtester Herr Geheime-Regierungsrath!
Ew. Hochwohlgeboren Schreiben vom 21sten Dec. ist mir am 8ten Jan. eingehändigt, auch Ihr geehrtes Schreiben vom 8ten Jan. nebst den Berichten des Herrn Preuß habe ich empfangen. Ew. Hochwohlgeboren wollen die Verzögerung der Antwort mit meiner sehr leidenden Gesundheit entschuldigen, die mich Monate lang zu jeder Arbeit unfähig gemacht hat und auch jetzt noch häufigen Rückfällen ausgesetzt ist. Ich hoffte Ihnen die Prüfung und Durchmusterung der Varianten des zweiten Bandes zugleich übersenden zu können. Auch wird sie hoffentlich nächstens beendigt seyn. Die kritzlichte Handschrift des Herrn Ackermann hat mich dabei sehr aufgehalten, da ich in der jetzigen Jahrszeit nur bei Kerzenlicht Abends und in der Nacht daran arbeiten konnte und meine Augen sehr angegriffen waren.
Es ist mir indessen angelegen mich mit Ew. Hochwohlgeboren über einige Punkte, mein Geschäft und mein Verhältniß zu der hochlöblichen Commission betreffend, zu verständigen, da ich in Ihrem Schreiben Äußerungen finde, die mit früheren, ebenfalls amtlich empfangenen, namentlich mit dem betreffenden Paragraphen des Protokolles der Sitzung vom 29sten Jul. in einem auffallenden Widerspruch zu stehen scheinen.
Die hochlöbliche Commission deutet die Worte der Königlichen Cabinets-Ordre, wodurch Se. Majestät meine Mitwirkung bei der Allerhöchst befohlenen Ausgabe der Werke K.[önig] Friedrichs II. genehmigt hat, ganz anders als ich sie von Anfang an verstanden habe und noch jetzt verstehen zu müssen glaube.
Die hochlöbliche Commission schließt aus der Zusammenstellung des Ausdrucks Correctheit mit dem einer würdigen typographischen Ausstattung, daß mein Geschäft sich auf Wegschaffung der von dem Setzer und Drucker begangenen Fehler bei der Durchsicht der Druckbogen, wie jeder Corrector in einer Druckerei sie besorgt, beschränken solle.
Ich gestehe, daß ich diese Folgerung durchaus nicht begreife.
Allerdings fällt jede Art der Incorrectheit, sie rühre nun von dem Autor oder dem Abschreiber, oder dem Setzer her, umso widerwärtiger auf, je sauberer, schöner und prachtvoller Druck, Papier, Format und sonstige Verzierung eines Buches erscheint, weil alsdann das Misverhältniß zwischen der Sorgfalt für das Äußere und der Vernachläßigung wesentlicher Eigenschaften schroff hervortritt. Von einem schlecht gedruckten, bloß auf Wohlfeilheit berechneten Buche erwartet man hingegen keine vollkommene Correctheit.
Ich habe das Wort Correctheit in dem Sinne genommen, wie es unter den Philologen allgemein üblich ist. Eine correcte Ausgabe eines classischen Autors nennt man gewiß nicht eine solche, worin die sämtlichen Fehler der Handschrift buchstäblich genau wiederholt sind: sonst hätte es ja bei dem unveränderten Abdruck der Ausgaben vom Anfange des sechzehnten Jahrhunderts ein Bewenden haben können. Sondern eine correcte Ausgabe nennt man eine solche, worin der Text gereinigt von Sprach- und Sinnfehlern, auch wo es nöthig, mit Hülfe von Emendationen aufgestellt ist.
Es wäre für mich sehr wünschenswerth gewesen, daß Ew. Hochwohlgeboren mich früher über den wahren Sinn der königlichen CabinetsOrdre aufgeklärt hätten, worüber ich nach Ihrer Behauptung so sehr im Irrthum war. An Gelegenheit dazu hat es nicht gefehlt. Denn ich habe sogleich nach meiner Ankunft in Berlin, einer hochlöblichen Commission gegenüber, so gehandelt, als sey ich allerdings beauftragt, für Aufstellung eines correcten Textes meine Bemühungen zu verwenden. Meine Ihnen ungefähr um die Mitte July zugesendete Abhandlung in französischer Sprache betraf nichts andres. Dennoch hat sich keine Reclamation wegen Überschreitung meiner Befugnisse erhoben. Dieß war um so mehr zu verwundern, da meine Behauptungen der bisher ziemlich allgemein geltenden Meynung geradezu entgegenstanden. Von der Ausbeute der Collation einer Handschrift war eine große Erwartung erregt, die Herausgeber der Ausgabe von 1788 waren mit den schwersten Beschuldigungen überhäuft worden, sie hätten die Werke Friedrichs des Großen verfälscht u.s.w. Man konnte hiernach voraussetzen, es bleibe nichts weiter zu thun übrig, als die Handschrift ganz buchstäblich abdrucken zu lassen. Nach näherer Prüfung stellte sich die Sache ganz anders heraus. Die Handschrift und zwar die der letzten Hand vom J. 1775 wimmelt von groben Sprachfehlern; dem Inhalte nach stimmt die Ausgabe vom J. 1788 damit vollkommen überein; die Abweichung der Lesearten ist bloß grammatischer Art, viele derselben sind wahre Verbesserungen, ja nothwendige Sprachberichtigungen; nichts ist hinzugefügt; einige Stellen sind ausgelassen, vermuthlich weil die Censur den Druck derselben nicht erlaubt hatte. Diese Resultate mußten Befremden erregen, und die Mitglieder des akademischen Ausschusses zur Prüfung auffodern. Wenn ich im Irrthun war, so hatte ich eine Widerlegung zu erwarten; die jedoch weder in Bezug auf das Ganze noch auf irgend einen einzelnen Punkt erfolgt ist.
Ew. Hochwohlgeboren versichern mich, die Commission wolle sich dem Geschäfte nicht entziehen, die vorgeschlagenen Textveränderungen collegialisch zu berathen und zu beschließen. Dieses ist freilich nicht consequent, nachdem die Commission mir erklärt hat, nach der Absicht des Allerhöchsten Befehls gehöre die Sorge für die Correctheit des Textes keineswegs zu meinem Fache. Indessen war ich ja von Anfange an hiezu erbötig; bloß in dieser Absicht habe ich meine Bemerkungen über die wichtigsten Varianten des ersten Bandes vorgelegt. Da meine Prüfung dieser handschriftlichen Varianten fast anderthalb Monate vor meiner Abreise von Berlin der Commission vorlag, so konnte sehr leicht eine mündliche Berathung Statt finden; und in dergleichen Fällen, wo so viele Einzelnheiten zu erwägen sind, verdient eine solche entschieden den Vorzug: sie erleichtert und verkürzt das Geschäft, das jedoch schon vorbereitet seyn muß.
Ich fürchte, daß der Vorschlag Ew, Hochwohlgeboren wegen meiner weiten Entfernung auch bei dem besten Willen unausführbar ist. Wenn die hochlöbliche Commission bloß kategorisch ohne Angabe eines Grundes einen oder den andern meiner Vorschläge, oder alle in Masse verwerfen will, so steht es in ihrer Macht: aber dann wäre es keine collegialische Berathung. Zu einer solchen gehört wesentlich die gegenseitige Vorlegung der Gründe. Da bei einer wissenschaftlichen Correspondenz der Inhalt jedes Briefes vor der Abfassung erwogen werden muß, so wird meine Antwort auf die verehrlichen Schreiben erst nach 14 Tagen eintreffen können. Die Stellen, an welchen ich Sprachberichtigungen für unerläßlich erklärt habe, sind 37 an der Zahl. Wie viele glauben Ew. Hochwohlgeboren in Einem Briefe erledigen zu können? Indessen, es gilt einen Versuch, dem kein Hinderniß im Wege steht, weil jede Leseart besonders erörtert werden muß und man mit der letzten eben so gut anfangen kann, als mit der ersten. Wenn Ew. Hochwohlgeboren sofort die Eröffnung einer solchen Correspondenz veranlassen wollen, so wird es mich ungemein erfreuen.
Ich werde, wie schon gesagt, die Prüfung des zweiten Bandes sobald als möglich einsenden, dann die rückständigen Varianten des ersten nachholen, und somit wird mein Versprechen gelöst seyn.
Ohne Zweifel wird dann irgend ein Mitglied des akademischen Ausschusses die Prüfung der folgenden Bände gern übernehmen, und ich werde dadurch einer großen Sorge überhoben seyn. Denn die Arbeit ist mühselig und undankbar, und die Aufgabe schwierig. Die Wahrnehmung der Sprachfehler erfolgt bei jedem, der sich einige praktische Übung in der französischen Sprache erworben hat, augenblicklich und fast unwillkührlich; um die Gründe anzugeben, muß man sich auf specielle Regeln besinnen, denen man immer gemäß gehandelt hat, ohne sich derselben deutlich bewußt geworden zu seyn. Man muß von der Praxis zur Theorie zurückkehren. Das schwerste ist aber, ohne die geringste Verletzung des Sinnes eine völlig befriedigende Leseart an die Stelle der als sprachwidrig verworfenen zu setzen. Denn die Regeln der Grammatik stehen zwar vollkommen fest; die Sprache ist bis in die feinsten Züge durchgearbeitet: aber in der Anwendung stellen sich zuweilen Schwierigkeiten ein, welche Zweifel und lebhafte Discussionen zwischen großen Kennern und berühmten Schriftstellern veranlassen können, wie ich sie oft angehört und Theil daran genommen habe.
Die Commission hat in der Sitzung vom 29sten Jul. die Nothwendigkeit einer grammatischen Reinigung der Schriften K.[önig] Fr.[riedrichs] II. anerkannt. Zur Anerkennung dieses Grundsatzes, in welchem Zeitpunkte sie auch erfolgt seyn möge, wünsche ich den verehrlichen akademischen Collegen aufrichtig Glück. Unter den in dem Berichte vom 24sten Jan. 1841 erwähnten unwesentlichen Fehlern und bloßen Versehen waren vielleicht Irrthümer in kleineren Umständen der erzählten Begebenheiten, in Angabe der Zahlen, in unrichtig geschriebenen Orts- und Personen-Namen gemeynt. Denn Soloecismen, Barbarismen, Germanismen in einer französischen Schrift sind gewiß sehr wesentliche Fehler, und es läßt sich erweisen, daß der erhabene Autor selbst sie als solche beurtheilt hat.
Ew. Hochwohlgeboren legte ich in einem eigenen Schreiben meine Zweifel über den Begriff des Grammatischen vor, und fragte an, in welchem Umfange die verehrliche Commission denselben gefaßt habe. Sie waren durch Ihre nahe bevorstehende Abreise um die Mitte des Monats August verhindert mir schriftlich zu antworten, erklärten sich aber mündlich dahin, daß außer der Syntax auch der Sprachgebrauch, die Idiotismen und die lexicographischen Bestimmungen allerdings mit zur Grammatik gehören. Hiebei beruhigte ich mich, indem bei dieser Ausdehnung des Begriffs die Aufstellung eines correcten Textes mir möglich zu seyn schien.
In einer zur Besorgung eines weitumfassenden und vielseitigen litterarischen Unternehmens niedergesetzten Commission erachte ich die Vertheilung der Arbeiten nach den verschiedenen Fächern (in dem vorliegenden Falle dem militärischen, historischen, geographischen, chronologischen, litterarischen und grammatischen) für durchaus unentbehrlich. So ist es auch in England und Frankreich allgemeine Sitte. Das Comité erwählt einen Berichterstatter, dessen vollendete Vorarbeit dann als erste Grundlage einer ferneren Berathung dient, welche dadurch sehr erleichtert wird.
Wenn ich mich in meinem Schreiben an Ew. Hochwohlgeboren unvorsichtig ausgedrückt habe, so nehme ich dieß gern zurück. Ich habe nur Folgendes gemeynt: Die Ausarbeitung des Entwurfes zur Aufstellung eines correcten Textes müsse Einem Mitgliede übertragen werden, weil sonst keine Gleichförmigkeit darin Statt finden würde. Daß dieser Entwurf der Commission vorgelegt werden müsse, versteht sich von selbst. Ohne Zustimmung des bevollmächtigten Collegiums ist es ja ohnehin unmöglich irgend etwas zur Ausführung zu fördern.
Das Collegium hat ohne Zweifel das Recht den Entwurf im ganzen zu verwerfen; sollte sie aber so wesentliche Veränderungen damit vornehmen, daß der Vorarbeiter sein Werk nicht mehr darin erkennen könnte, so müßte ihm verstattet seyn, seinen Entwurf zurückzunehmen, um sich vor der solidarischen Verantwortlichkeit zu verwahren.
Freilich, der Ausarbeiter muß sich des Zutrauens seiner Collegen zu erfreuen haben, sonst wird es ihm an Muth fehlen, die mühselige Arbeit fortzuführen. Und daß ich dieses Vertrauen nicht besitze, ist mir leider nur allzu klar, schon aus der Verwarnung in dem mehrmals erwähnten Protokoll vor den Übergriffen in das Gebiet des Rhetorischen; und noch weit mehr aus dem Inhalt Ihres Schreibens vom 21sten December. Ich bin mir bewußt, den sonderbaren Verdacht, als wolle ich mit den Werken des erhabenen Autors willkührlich umgehen, auf keine Weise veranlaßt zu haben. Ich habe meine Grundsätze erklärt, und eine beträchtliche Probe von deren Anwendung vorgelegt. Ich habe meine Bewunderung für Friedrich den Großen, in der Eigenschaft eines Geschichtschreibers, Denkers und Dichters nachdrücklich ausgesprochen: und zwar nicht bloß in Bezug auf den innern Gehalt, sondern auch auf die Form des Vortrags. Ich habe die glänzenden Vorzüge seines Styls in jeder Gattung gepriesen, dem zur Vollkommenheit nichts abgehe, als hier und da die grammatische Genauigkeit. Ich habe endlich aus der Bildungsgeschichte des Königs erklärt, warum es ihm nie gelungen sey, sich diese Art der Correctheit anzueignen, wie sehr er sich auch darum bemühte. Diese so ausführliche und durchaus nicht misverständliche Erklärung am Schlusse meiner französischen Abhandlung, die seit mehr als einem halben Jahre in den Händen der Commission ist, hätte, gehörig erwogen, jenen mir so empfindlichen Verdacht unfehlbar zerstreut. Ich weiß nichts hinzuzusetzen: ich müßte mich wiederholen, wenn ich darauf zurückkommen wollte.
Was die Auslegung der Königlichen Cabinets-Ordre betrifft, welche die hochlöbliche Commission gegen mich geltend machen will, so behalte ich mir alle meine Rechte vor, finde mich aber für jetzt nicht bewogen, irgend einen Schritt deßhalb zu thun.
Genehmigen Sie, Herr Geheimerath, die Versicherung der ausgezeichnetsten Hochachtung, womit ich die Ehre habe zu seyn
Ew. Hochwohlgeboren
ergebenster
A. W. von Schlegel
Bonn, d. März 1842
· Abschrift , März 1842
· Kraków, Biblioteka Jagiellońska
· Konzept , 16. März [1842]
· Dresden, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek
· Mscr.Dresd.e.90,LXXV,Nr.4b(4)
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