• August Wilhelm von Schlegel to Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

  • Place of Dispatch: Bonn · Place of Destination: Bonn · Date: [1842/1843]
Edition Status: Newly transcribed and labelled; double collated
    Metadata Concerning Header
  • Sender: August Wilhelm von Schlegel
  • Recipient: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Place of Dispatch: Bonn
  • Place of Destination: Bonn
  • Date: [1842/1843]
  • Notations: Konzept. – Empfänger sowie Empfangsort erschlossen. – Datierung: Urlichs Promotion 1834 vor „acht Jahren“ spricht für 1842. Niebuhr verstarb im Januar 1831 – „vor 12 Jahren“. Nach Schlegels Brief an Bethmann-Hollweg vom 10. Juli 1842. Urlichs wurde schließlich 1844 zum außerordentlichen Professor ernannt.
    Manuscript
  • Provider: Dresden, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek
  • OAI Id: id-512516790
  • Classification Number: Mscr.Dresd.e.90,IV,Nr.20(2)
  • Number of Pages: 6 S. auf 2 Doppelbl.
  • Incipit: „[1] Dr. Urlichs hat im Sommer des Jahres 1834 sich hier zur Promotion gemeldet, in welchem Act die Habilitation zugleich [...]“
    Language
  • German
    Editors
  • Bamberg, Claudia
  • Varwig, Olivia
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[1] Dr. Urlichs hat im Sommer des Jahres 1834 sich hier zur Promotion gemeldet, in welchem Act die Habilitation zugleich begriffen war, indem er sein Vorhaben erklärte, an hiesiger Universität Lehrvorträge im Fache der Philologie u alten Geschichte zu halten. In der alten alten Geschichte habe ich ihn zweimal, im Magister- und im Doctor-Examen, geprüft, u das Ergebniß sehr befriedigend gefunden. In seinem Diplom erhielt er das Prädicat: insigni cum laude. Demnach ist Dr. Urlichs seit acht Jahren im Besitz der Befugnisse und Rechte eines Privatdocenten. Seine Abwesenheit wurde durch eine gelehrte Reisen verursacht: denn als solche muß sein fünfjähriger Aufenthalt in Italien, hauptsächlich in Rom, dann auch in Florenz, Neapel und [2] Sicilien betrachtet werden, weil er ihn eifrig zur Erwerbung anschaulicher Kenntnisse von den dortigen Alterthümern benutzt hat. Hievon liefern seine in den Werken des archäologischen Institutes abgedruckten Abhandlungen auf A Archäologie u Epigraphik bezüglichen Abhandlungen den Beweis. Im Jahre 1836 wurde er zum correspondirenden, im J. 1840 zum corresp ordentlichen Mitgliede des genannten Instituts, welches als eine bedeutende Anerkennung von Seiten grün berühmter Gelehrten, namentl. des Hrn Bunsen zu betrachten ist. Dieser übertrug ihm auch seinen Antheil an der Beschreibung an der Stadt Bonn.*
S Gegenwärtig im 5tn Semester hält X Dr Urlichs hier mit Erfolg Vorlesungen im Fache der Philologie u Geschichte.
Hr. Prof. Delbrück befürchtet eine schädliche Überfüllung wenn [3] im Fache der Alterthumswissenschaften noch ein Dritter außerordentlicher Professor angestellt würde. Der Ausdruck A die Alterthumswissenschaften ist sehr unbestimmt: man kann darunter ver- noch viel andres verstehen außer der classischen Philologie verstehen. Diese allein, erfodert zu ihrer Vollständigkeit den Vortrag einer beträchtlichen Anzahl von einzelnen Disciplinen, wie ich sie in meinem der Facultät wohl bekannten Studienplane aufgezählt habe; u die ausübende Hermeneutik u Kritik umfaßt den ganzen Reichthum der beiden classischen Litteraturen. Wir haben früher drei ordentliche Professoren der classichen Philologen gehabt: jetzt haben wir deren nur zweie. Ferner bemerke ich, daß von den zwei außerordentlichen Professoren der classischen Philologie der eine, Hr. Dr. Schopen uns nur zur Hälfte angehört, da er sein Verhältniß zum Gymnasium nicht aufgegeben hat u auch gewiß nicht aufgeben wird.
[4] Ich kann demnach die Besorgniß des Hrn. Prof Delbrück nicht im geringsten theilen.
Sollten aber meine verehrten Herren Collegen andrer Meynung seyn, so würde sich leicht ein Ausweg ermitteln lassen. Dr. Urlichs hat sich gleich bei seiner Habilitation für das Fach der Philologie u. der alten Geschichte gemeldet: man könnte ihn also auf das letzte Fach anweisen, in welchem gewiß keine Überfüllung Statt findet. Wir haben schon vor 12 Jahren an Niebuhr einen rüstigen u schwer zu ersetzenden Mitarbeiter vel verlorn. Ich darf es wohl auch erwähnen, daß ich ehemals xxx häufig Vorlesungen über alte Geschichte u einzelne Theile derselben gehalten habe; jetzt aber da mir die Nominal-Professur meines verewigten Freundes DʼAlton übertragen ist, muß ich deren Obliegenheiten zu erfüllen suchen.
Hr. Prof. Delbrück besorgt ferner wenn Hr der Dr. Urlichs zum Prof. extraordinarius ernannt würde, so ließen würden sich nachher die Ansprüche andrer [5] Privatdocenten nicht ohne Unbilligkeit zurückweisen lassen. In den Statuen ist es ausdrücklich ausgesprochen, daß die Eigenschaft eines Privatdocenten, bloß als solche, keine Ansprüche auf weitere Beförderung giebt. Es kommt einzig u allein auf das Verdienst an. Wenn ein Privat-Docent weder Talent zum akademischen Lehrer noch gründliche Gelehrsamkeit bewiesen hätte, wenn er mit diesen Mängeln noch eine große Anmaßung verbände, so x wie dergleichen Fälle vorgekommen sind, so ließe sich sein Gesuch ohne alle Unbilligkeit zurückweisen.
Der Titel eines außerordentlichen Professors begründet ebenfalls keinen Anspruch auf Ernennung zu einer ordentlichen Professur.
Allerdings schreiben unsre Statuten § 62 vor, daß die Vorlesungen der Privatdocenten von Zeit zu Zeit durch Mitglieder der Facultät besucht werden sollen. Dieß ist jedoch, so viel ich weiß, seit unsre die Universität besteht, bei der unsrigen unterblieben
[6] Dieses Geschäft fällt, der Natur der Sache nach, dem jedesmaligen Vorsteher der betreffenden Section zu, also in Bezug auf die Vorlesungen des Dr. Ulrichs Hrn Professor Delbrück, falls nämlich die Facultät beschließt, dieser Verpflichtung sofort, ohne vorgängige Rücksprache mit den übrigen Facultäten, nachzukommen.
Schließlich sch zeige ich meinen verehrten Herren Collegen bei dieser Gelegenheit an, daß ein hohes Ministerium mir auf mein Ansuchen, den Dr. Urlichs als Gehülfen bei der Direction des K. Rhein. Museums vaterländ. Alterthümer beigegeben hat.
Nach allem obigen stimme ich dafür daß die Facultät den Dr. Urlichs der genannten hohen Staatsbehörde zur Berücksichtigung nachdrücklich empfehlen möge
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[1] Dr. Urlichs hat im Sommer des Jahres 1834 sich hier zur Promotion gemeldet, in welchem Act die Habilitation zugleich begriffen war, indem er sein Vorhaben erklärte, an hiesiger Universität Lehrvorträge im Fache der Philologie u alten Geschichte zu halten. In der alten alten Geschichte habe ich ihn zweimal, im Magister- und im Doctor-Examen, geprüft, u das Ergebniß sehr befriedigend gefunden. In seinem Diplom erhielt er das Prädicat: insigni cum laude. Demnach ist Dr. Urlichs seit acht Jahren im Besitz der Befugnisse und Rechte eines Privatdocenten. Seine Abwesenheit wurde durch eine gelehrte Reisen verursacht: denn als solche muß sein fünfjähriger Aufenthalt in Italien, hauptsächlich in Rom, dann auch in Florenz, Neapel und [2] Sicilien betrachtet werden, weil er ihn eifrig zur Erwerbung anschaulicher Kenntnisse von den dortigen Alterthümern benutzt hat. Hievon liefern seine in den Werken des archäologischen Institutes abgedruckten Abhandlungen auf A Archäologie u Epigraphik bezüglichen Abhandlungen den Beweis. Im Jahre 1836 wurde er zum correspondirenden, im J. 1840 zum corresp ordentlichen Mitgliede des genannten Instituts, welches als eine bedeutende Anerkennung von Seiten grün berühmter Gelehrten, namentl. des Hrn Bunsen zu betrachten ist. Dieser übertrug ihm auch seinen Antheil an der Beschreibung an der Stadt Bonn.*
S Gegenwärtig im 5tn Semester hält X Dr Urlichs hier mit Erfolg Vorlesungen im Fache der Philologie u Geschichte.
Hr. Prof. Delbrück befürchtet eine schädliche Überfüllung wenn [3] im Fache der Alterthumswissenschaften noch ein Dritter außerordentlicher Professor angestellt würde. Der Ausdruck A die Alterthumswissenschaften ist sehr unbestimmt: man kann darunter ver- noch viel andres verstehen außer der classischen Philologie verstehen. Diese allein, erfodert zu ihrer Vollständigkeit den Vortrag einer beträchtlichen Anzahl von einzelnen Disciplinen, wie ich sie in meinem der Facultät wohl bekannten Studienplane aufgezählt habe; u die ausübende Hermeneutik u Kritik umfaßt den ganzen Reichthum der beiden classischen Litteraturen. Wir haben früher drei ordentliche Professoren der classichen Philologen gehabt: jetzt haben wir deren nur zweie. Ferner bemerke ich, daß von den zwei außerordentlichen Professoren der classischen Philologie der eine, Hr. Dr. Schopen uns nur zur Hälfte angehört, da er sein Verhältniß zum Gymnasium nicht aufgegeben hat u auch gewiß nicht aufgeben wird.
[4] Ich kann demnach die Besorgniß des Hrn. Prof Delbrück nicht im geringsten theilen.
Sollten aber meine verehrten Herren Collegen andrer Meynung seyn, so würde sich leicht ein Ausweg ermitteln lassen. Dr. Urlichs hat sich gleich bei seiner Habilitation für das Fach der Philologie u. der alten Geschichte gemeldet: man könnte ihn also auf das letzte Fach anweisen, in welchem gewiß keine Überfüllung Statt findet. Wir haben schon vor 12 Jahren an Niebuhr einen rüstigen u schwer zu ersetzenden Mitarbeiter vel verlorn. Ich darf es wohl auch erwähnen, daß ich ehemals xxx häufig Vorlesungen über alte Geschichte u einzelne Theile derselben gehalten habe; jetzt aber da mir die Nominal-Professur meines verewigten Freundes DʼAlton übertragen ist, muß ich deren Obliegenheiten zu erfüllen suchen.
Hr. Prof. Delbrück besorgt ferner wenn Hr der Dr. Urlichs zum Prof. extraordinarius ernannt würde, so ließen würden sich nachher die Ansprüche andrer [5] Privatdocenten nicht ohne Unbilligkeit zurückweisen lassen. In den Statuen ist es ausdrücklich ausgesprochen, daß die Eigenschaft eines Privatdocenten, bloß als solche, keine Ansprüche auf weitere Beförderung giebt. Es kommt einzig u allein auf das Verdienst an. Wenn ein Privat-Docent weder Talent zum akademischen Lehrer noch gründliche Gelehrsamkeit bewiesen hätte, wenn er mit diesen Mängeln noch eine große Anmaßung verbände, so x wie dergleichen Fälle vorgekommen sind, so ließe sich sein Gesuch ohne alle Unbilligkeit zurückweisen.
Der Titel eines außerordentlichen Professors begründet ebenfalls keinen Anspruch auf Ernennung zu einer ordentlichen Professur.
Allerdings schreiben unsre Statuten § 62 vor, daß die Vorlesungen der Privatdocenten von Zeit zu Zeit durch Mitglieder der Facultät besucht werden sollen. Dieß ist jedoch, so viel ich weiß, seit unsre die Universität besteht, bei der unsrigen unterblieben
[6] Dieses Geschäft fällt, der Natur der Sache nach, dem jedesmaligen Vorsteher der betreffenden Section zu, also in Bezug auf die Vorlesungen des Dr. Ulrichs Hrn Professor Delbrück, falls nämlich die Facultät beschließt, dieser Verpflichtung sofort, ohne vorgängige Rücksprache mit den übrigen Facultäten, nachzukommen.
Schließlich sch zeige ich meinen verehrten Herren Collegen bei dieser Gelegenheit an, daß ein hohes Ministerium mir auf mein Ansuchen, den Dr. Urlichs als Gehülfen bei der Direction des K. Rhein. Museums vaterländ. Alterthümer beigegeben hat.
Nach allem obigen stimme ich dafür daß die Facultät den Dr. Urlichs der genannten hohen Staatsbehörde zur Berücksichtigung nachdrücklich empfehlen möge
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