• Philipp Joseph von Rehfues to August Wilhelm von Schlegel

  • Place of Dispatch: Bonn · Place of Destination: Unknown · Date: 05.04.1843
Edition Status: Newly transcribed and labelled; double collated
    Metadata Concerning Header
  • Sender: Philipp Joseph von Rehfues
  • Recipient: August Wilhelm von Schlegel
  • Place of Dispatch: Bonn
  • Place of Destination: Unknown
  • Date: 05.04.1843
    Manuscript
  • Provider: Bonn, Universitäts- und Landesbibliothek
  • OAI Id: 1918226
  • Classification Number: S 1392 : 92
  • Number of Pages: 1 e. Briefentwurf (1 Bl.=2 S.)
  • Incipit: „[1] Bonn, d. 5. April 43. Hr. v. Schlegel pp
    Ich kann in meinen amtlichen Arbeiten über das Censur-Wesen keine [...]“
    Language
  • German
    Editors
  • Bamberg, Claudia
  • Strobel, Jochen
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[1] Bonn, d. 5. April 43. Hr. v. Schlegel pp
Ich kann in meinen amtlichen Arbeiten über das Censur-Wesen keine historische Angabe finden, als folgende Stelle, die sich auf das Studium der mir aus der Minist. Registratur mitgetheilten Acten gründet:
„Unter allen Bewegungen der öffentlichen Meinung hat die Preuss. Regierung fest an ihren alten Grundsätzen gehalten. Die Censur reicht in unserem Staate so hoch hinauf, als die literarische Regsamkeit überhaupt und der Geist unserer damaligen Censur-Gesetzgebung unterscheidet sich wenig von demjenigen der ersten Hälfte und selbst der Mitte des vorigen Jahrhunderts, also einer Epoche, in welcher die Gedankenfreiheit weiter, als je getrieben wurde. Ueberall tritt der Grundsatz hervor, daß die Censur eben so sehr dem Schriftsteller und Verleger, wie dem Staate, zum Schutz gereichen soll, und es würde [2] nicht schwer sein, in der frühsten Gesetzgebung schon den Grundsatz aufzufinden, welcher das Censur-Edikt von 1788 ausspricht, und die Allg. Verordnung vom 18ten Octob. 1819 nur mit andern Worten wiederholt hat:
,Die Absicht der Censur ist keines Wegs ppʻ“
Uebrigens ist mir ganz kürzlich eine Broschüre über Censur oder Preßgesetzgebung von dem Reg. Rath Hesse durch die Hände gegangen, welche das Historische der Sache, so ziemlich in unserem Staate, wenn ich mich recht erinnre, ziemlich ausführlich enthält. Die Schrift ist vor wenigen Monaten Wochen herausgekommen und mir von einer der hiesigen Buchhand. zugesandt worden. Ich rathe, Sich diese Broschüre vorlegen zu lassen.
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[1] Bonn, d. 5. April 43. Hr. v. Schlegel pp
Ich kann in meinen amtlichen Arbeiten über das Censur-Wesen keine historische Angabe finden, als folgende Stelle, die sich auf das Studium der mir aus der Minist. Registratur mitgetheilten Acten gründet:
„Unter allen Bewegungen der öffentlichen Meinung hat die Preuss. Regierung fest an ihren alten Grundsätzen gehalten. Die Censur reicht in unserem Staate so hoch hinauf, als die literarische Regsamkeit überhaupt und der Geist unserer damaligen Censur-Gesetzgebung unterscheidet sich wenig von demjenigen der ersten Hälfte und selbst der Mitte des vorigen Jahrhunderts, also einer Epoche, in welcher die Gedankenfreiheit weiter, als je getrieben wurde. Ueberall tritt der Grundsatz hervor, daß die Censur eben so sehr dem Schriftsteller und Verleger, wie dem Staate, zum Schutz gereichen soll, und es würde [2] nicht schwer sein, in der frühsten Gesetzgebung schon den Grundsatz aufzufinden, welcher das Censur-Edikt von 1788 ausspricht, und die Allg. Verordnung vom 18ten Octob. 1819 nur mit andern Worten wiederholt hat:
,Die Absicht der Censur ist keines Wegs ppʻ“
Uebrigens ist mir ganz kürzlich eine Broschüre über Censur oder Preßgesetzgebung von dem Reg. Rath Hesse durch die Hände gegangen, welche das Historische der Sache, so ziemlich in unserem Staate, wenn ich mich recht erinnre, ziemlich ausführlich enthält. Die Schrift ist vor wenigen Monaten Wochen herausgekommen und mir von einer der hiesigen Buchhand. zugesandt worden. Ich rathe, Sich diese Broschüre vorlegen zu lassen.
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