• August Wilhelm von Schlegel to Georg Heinrich Pertz

  • Place of Dispatch: Bonn · Place of Destination: Hannover · Date: [vor dem 9. Dezember 1839]
Edition Status: Newly transcribed and labelled; double collated
    Metadata Concerning Header
  • Sender: August Wilhelm von Schlegel
  • Recipient: Georg Heinrich Pertz
  • Place of Dispatch: Bonn
  • Place of Destination: Hannover
  • Date: [vor dem 9. Dezember 1839]
  • Notations: Konzept. – Empfangsort erschlossen. – Datierung durch die Übersendung einer Kopie der genannten Lehensurkunde durch Schlegels Neffen Johann August Adolph Schlegel am 9. Dezember 1839.
    Manuscript
  • Provider: Dresden, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek
  • OAI Id: DE-611-35010
  • Classification Number: Mscr.Dresd.e.90,XIX,Bd.17,Nr.44
  • Number of Pages: 2 S., hs.
  • Format: 17,7 x 11,2 cm
  • Incipit: „[1] Me hochw. Hr
    Kaum weiß ich, ob ich es wagen darf, Ew. Hw. mit einer persönl. Angelegenheit beschwerlich zu fallen, [...]“
    Language
  • German
    Editors
  • Bamberg, Claudia
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[1] Me hochw. Hr
Kaum weiß ich, ob ich es wagen darf, Ew. Hw. mit einer persönl. Angelegenheit beschwerlich zu fallen, u dadch. Ihren Amtsgeschäften u gelehrten Arbeiten, deren Werth u Wichtigkeit niemand höher schatzen kann als ich, einige Zeit zu entziehen.
Bei der langen vieljährig. Entfernung aus meiner Vaterstadt, bin ich allen Verhältnissen dort fremd geworden. Überdieß weiß ich niemand in Hann. der besser im Stande wäre, mir über das Geschäft, wegen de Auskunft zu geben, wegen dessen ich um Erlaubniß bitte, bei Ihnen anfragen zu dürfen.
Meine Schwiegerin, Frau Räthin Schlegel, schreibt mir: „–“
Daß meinem verewigten Vater, dem weiland Hofprediger, Consistorial-Rath u General-Superintendenten Joh. Ad. Schl. in Hannover durch landesherrliche Gnade eine die Anwartschaft auf ein Lehen für ihn selbst u s. Söhne verliehen worden, ist mir gar wohl erinnerlich. Allein ich habe [2] keine Papiere darüber in Händen, u die gesetzlichen Anordnungen in Betreff solcher Lehen sind mir gänzl. unbekannt.
Nach dem Ableben meines älteren Bruders in Hann., d. ältesten Secretärs beim Consistoriums Carl F. Schlegel, bin ich von d. zahlreichen Söhnen meines Vaters der einzige noch lebende. Auch ist keine männliche Descendenz vorhanden, außer dem einzigen Sohne meines ältesten Bruders, des weiland Gen-Sup Moritz Schl. in Harburg.
Fall Ew Falls meine etwanig
Ew. Hw. würden mich ungemein verbinden, wenn Sie mir Aufklärung über die Lage d. Sache ertheilen, u., falls meine etwanigen Ansprüche nicht erloschen sind, mir gütigst anzeigen wollten, welche Schritte ich zu thun habe um sie geltend zu machen.
Genehmigen
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[1] Me hochw. Hr
Kaum weiß ich, ob ich es wagen darf, Ew. Hw. mit einer persönl. Angelegenheit beschwerlich zu fallen, u dadch. Ihren Amtsgeschäften u gelehrten Arbeiten, deren Werth u Wichtigkeit niemand höher schatzen kann als ich, einige Zeit zu entziehen.
Bei der langen vieljährig. Entfernung aus meiner Vaterstadt, bin ich allen Verhältnissen dort fremd geworden. Überdieß weiß ich niemand in Hann. der besser im Stande wäre, mir über das Geschäft, wegen de Auskunft zu geben, wegen dessen ich um Erlaubniß bitte, bei Ihnen anfragen zu dürfen.
Meine Schwiegerin, Frau Räthin Schlegel, schreibt mir: „–“
Daß meinem verewigten Vater, dem weiland Hofprediger, Consistorial-Rath u General-Superintendenten Joh. Ad. Schl. in Hannover durch landesherrliche Gnade eine die Anwartschaft auf ein Lehen für ihn selbst u s. Söhne verliehen worden, ist mir gar wohl erinnerlich. Allein ich habe [2] keine Papiere darüber in Händen, u die gesetzlichen Anordnungen in Betreff solcher Lehen sind mir gänzl. unbekannt.
Nach dem Ableben meines älteren Bruders in Hann., d. ältesten Secretärs beim Consistoriums Carl F. Schlegel, bin ich von d. zahlreichen Söhnen meines Vaters der einzige noch lebende. Auch ist keine männliche Descendenz vorhanden, außer dem einzigen Sohne meines ältesten Bruders, des weiland Gen-Sup Moritz Schl. in Harburg.
Fall Ew Falls meine etwanig
Ew. Hw. würden mich ungemein verbinden, wenn Sie mir Aufklärung über die Lage d. Sache ertheilen, u., falls meine etwanigen Ansprüche nicht erloschen sind, mir gütigst anzeigen wollten, welche Schritte ich zu thun habe um sie geltend zu machen.
Genehmigen
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