• August Wilhelm von Schlegel to Stadtpolizei Bonn

  • Place of Dispatch: Bonn · Place of Destination: Bonn · Date: 29.08.1825
Edition Status: Newly transcribed and labelled; double collated
    Metadata Concerning Header
  • Sender: August Wilhelm von Schlegel
  • Recipient: Stadtpolizei Bonn
  • Place of Dispatch: Bonn
  • Place of Destination: Bonn
  • Date: 29.08.1825
    Manuscript
  • Provider: Stadtarchiv und Stadthistorische Bibliothek Bonn
  • Classification Number: SN 019 16
  • Number of Pages: 1 S., hs. m. U. u. Adresse
  • Format: 2°
  • Incipit: „[1] An
    die Wohllöbliche Stadt-Polizei in Bonn
    Bei einer Wohllöblichen Stadt-Polizei sehe ich mich genöthigt Klage anzubringen, daß am verwichenen Sonnabend Vormittag [...]“
    Language
  • German
    Editors
  • Bamberg, Claudia
  • Varwig, Olivia
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[1] An
die Wohllöbliche Stadt-Polizei in Bonn
Bei einer Wohllöblichen Stadt-Polizei sehe ich mich genöthigt Klage anzubringen, daß am verwichenen Sonnabend Vormittag durch den jüngeren Sohn des Hutmachers Ludewig, wohnhaft im Hatschier-Gäßchen bei dem Schneider-Meister Brand, in dem unteren Stock meines Hauses eine große Fensterscheibe boshafter und muthwilliger Weise mit einem Steine eingeschmissen worden ist. Mein Bedienter hat bereits am selbigen Tage einem Polizei-Sergeanten mündlich Anzeige hievon gemacht, worauf aber meines Wissens noch nichts weiter verfügt worden ist.
Der Aufwärter in Hrn. Parmantier’s Caffee-Hause hat diesen verübten Frevel angesehen, der Thäter hat es auch selbst nicht zu läugnen vermocht. Ich verlange Schadenersatz von den Eltern des Thäters, und Gesetzmäßige Bestrafung desselben.
Ich sende anliegend die Rechnung des Glasers ein, welcher eine andre Scheibe eingesetzt hat, bemerke aber daß die darin verrechnete Summe von 32 Stüber keinesweges ein angemessenes Aequivalent seyn würde, indem die eingeschlagene Scheibe von einer weit bessern Qualität war, dergleichen hier gegenwärtig gar nicht zu haben ist, so daß mir in der That ein unersetzlicher Schaden zugefügt worden.
Uberhaupt muß ich bemerken, daß die Frechheit und der Frevelmuth der Gassenjungen, ich lasse es dahin gestellt seyn durch wessen Schuld, auf einen Grad gestiegen ist, der in keiner wohlgeordneten Stadt, am wenigsten in einer Universitäts-Stadt geduldet werden kann, und daß ich mich in meiner Stellung als Rector für verpflichtet halte, den oberen Staatsbehörden darüber die nachdrücklichsten Vorstellungen einzureichen.
Bonn d. 29sten August. 1825
Der Rector der Königl. Rhein-Universität.
AWvonSchlegel
[2] [leer]
[1] No
pr. 30 Aug 25.
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[1] An
die Wohllöbliche Stadt-Polizei in Bonn
Bei einer Wohllöblichen Stadt-Polizei sehe ich mich genöthigt Klage anzubringen, daß am verwichenen Sonnabend Vormittag durch den jüngeren Sohn des Hutmachers Ludewig, wohnhaft im Hatschier-Gäßchen bei dem Schneider-Meister Brand, in dem unteren Stock meines Hauses eine große Fensterscheibe boshafter und muthwilliger Weise mit einem Steine eingeschmissen worden ist. Mein Bedienter hat bereits am selbigen Tage einem Polizei-Sergeanten mündlich Anzeige hievon gemacht, worauf aber meines Wissens noch nichts weiter verfügt worden ist.
Der Aufwärter in Hrn. Parmantier’s Caffee-Hause hat diesen verübten Frevel angesehen, der Thäter hat es auch selbst nicht zu läugnen vermocht. Ich verlange Schadenersatz von den Eltern des Thäters, und Gesetzmäßige Bestrafung desselben.
Ich sende anliegend die Rechnung des Glasers ein, welcher eine andre Scheibe eingesetzt hat, bemerke aber daß die darin verrechnete Summe von 32 Stüber keinesweges ein angemessenes Aequivalent seyn würde, indem die eingeschlagene Scheibe von einer weit bessern Qualität war, dergleichen hier gegenwärtig gar nicht zu haben ist, so daß mir in der That ein unersetzlicher Schaden zugefügt worden.
Uberhaupt muß ich bemerken, daß die Frechheit und der Frevelmuth der Gassenjungen, ich lasse es dahin gestellt seyn durch wessen Schuld, auf einen Grad gestiegen ist, der in keiner wohlgeordneten Stadt, am wenigsten in einer Universitäts-Stadt geduldet werden kann, und daß ich mich in meiner Stellung als Rector für verpflichtet halte, den oberen Staatsbehörden darüber die nachdrücklichsten Vorstellungen einzureichen.
Bonn d. 29sten August. 1825
Der Rector der Königl. Rhein-Universität.
AWvonSchlegel
[2] [leer]
[1] No
pr. 30 Aug 25.
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