Ew. Wohlgeboren
Schreiben vom 23ten d. M. habe ich empfangen, aber erst heute Zeit gefunden, selbiges zu beantworten.
Ich habe an dem jungen Busch Fähigkeiten bemerkt, welche zu ihrer Entwickelung andrer Hülfsmittel bedürfen, als die er in Ihrem Unterrichte, dessen Werth ich übrigens gar nicht herabsetzen will, hätte finden können.
Den rechtlichen Ansprüchen, welche Sie auf Ihren Vertrag mit dem Vater wegen der Lehrjahre des Sohns gründen zu dürfen, bin ich nicht gesonnen, den mindesten Abbruch zu thun. Ich ersuche Sie, sich mit Ihrem Vortrage hierüber an Herrn Kreisrichter Lamberz zu wenden, der von der Sache unterrichtet ist, und die Güte gehabt hat, meine Vollmacht zu übernehmen.
Hochachtungsvoll
Ew. Wohlgeboren
ergebener
AW von Schlegel.
Bonn d. 25 Jan. 1828.
An den Herrn Maler Ruben
hier
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