Hochzuverehrender Herr!
Wir haben mit großem Vergnügen aus Ihrem gütigen Schreiben vom 19. dieses entnommen, daß Sie mit unserm Vorschlage in Hinsicht der Honorarzahlung für die Uebersetzung des neuen Werks der Frau von Staël zufrieden sind und sind Ihnen für diesen neuen Beweis Ihres so ehrenvollen Vertrauens aufʼs innigste verbunden. Wir werden nun für die Bekanntmachung einstweilen sorgen, müssen aber bemerken daß es große Schwierigkeiten haben wird, gleichzeitig mit dem Verleger des franz[ösischen] Originals fertig zu werden, da der Druck erst Ende Januar beginnen soll und wir das Manuscript nur [2] stückweise erhalten sollen wir folglich nur einen Setzer und eine Presse beschäftigen können, wornach es unmöglich wird, in drittehalb Monaten 70 bis 75 Bogen zu liefern. Wir wünschten daher sehr daß es Ihnen möglich seyn mögte uns früher Manuscript zu senden und immer so damit zu verfahren, daß zwei Setzer und Pressen beschäftigt seyn könnten. Auch wollten wir Sie ersuchen uns entweder einen Probebogen des Originals gütigst einsenden, oder das Format dieser Ausgabe genau zu bestimmen, auch womöglich den ohngefähren Preiß derselben. Die Londner Ausgabe wird in öffentlichen Blättern schon angekündigt.
Bei der Honorarabrechnung der Vorlesungen ist allerdings ein Irrthum vorgefallen, den Sie gütigst entschuldigen wollen, [3] wir haben Ihnen nun Einhundert Gulden mehr gutgeschrieben.
Das von H[errn] Reimer für Sie bestimmte Exemplar der Corneliusʼschen Zeichnungen zum Nibelungen[lied] ist unsrer letzten Sendung beigefügt und befindet sich demnach noch in Coppet.
Wir haben nun bei einigen Kunstverlegern wegen der Herausgabe Ihres Portraits angefragt und haben nicht ermangeln wollen Ihnen wenigstens eine Antwort darauf mitzutheilen ein paar andre sind ähnlichen Inhalts, von Berlin wo wir am meisten Hoffnung hin haben, ist noch keine Antwort uns zugekommen.
Ihr gütigst versprochener Beitrag zu den Heidelberg[er] Jahrbücher[n] würde uns nun Anfang des neuen Jahrgangs sehr willkommen seyn.
Verehrungsvoll empfehlen wir uns
Ew. Hochwohlgebohren
ganz ergebenst
Mohr u Winter
Heidelberg d[en] 27. Dec[em]b[e]r 1817.
[4]