[1] Daß ich von Herrn Buchhändler Weber an Honorar für meine Indische Bibliothek eine Zahlung von zwanzig Friedrichsd’or abschläglich empfangen, wird hiedurch von mir quittirend bescheinigt. Bonn d. 7ten Oct. 1820.
August Wilhelm von Schlegel
Professor.
20 Fr.d’or
[2] Quittung
7/10 1820 v. Schlegel