Wenn gleich das zu meiner Verteidigung Nöthige nicht übergangen werden konnte, so bitte ich Sie doch sich überzeugt zu halten, daß das am Schluß gesagte mein Wunsch und meine Meinung ist.
Ew: Wohlgeb.
gehorsamer Diener
Heeren
Göttig d. 25 März
1827.
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