Schon oft quälte mich der Gedanke, daß, wenn das Schicksal über Ihre Lebenstage früher als über jene der Frau v. Schlegel (a que Dieu ne veuille) verfügen sollte, die Familie Paulus wohl Fordrungen geltend machen könnte, wodurch ein Theil Ihrer zum Vortheil der Ihrigen gemachten Dispositionen vernichtet werden dürfte.
Ich hätte es daher sehr gewünscht, daß es Ihnen möglich gewesen ware, bey Ihren Lebzeiten diese Sache so in Ordnung zu bringen, daß dergleichen Praetentionen für die Zukunft verhütet worden wären.
Ich halte es für Freundespflicht Sie darauf noch einmal aufmerksam zu machen Was mich aber noch nebenbey bestimte, diese Sache noch einmal zur Sprache zu bringen, ist folgender Umstand.
In einer hiesigen Gesellschaft wurde diese Sache, wie ich von einem Anwesenden erfuhr besprochen – Es wurde dabey geäußert, daß Ihre Sorglosigkeit daher entstehe, weil ich als Ihr Consulent Sie darüber beruhigt zu haben scheine. Bey dieser Äußerung hatten die Zuhorer, die mich nicht kennen, nothwendig ein ungünstiges Urtheil entweder über meinen Verstand oder über mein Herz fällen müssen. Zum Glück fanden sich in der Gesellschaft Männer, die mich genauer kennen, und den schlimmen Eindruck, den jene Äußerung in Hinsicht meiner hatte hervorbringen können, zu hindert wußten.
Ich bin indessen dieser Gefahr, in Hinsicht dieser Angelegenheit schief beurtheilt zu werden, immer ausgesetzt.
Daher würden Sie mich verbinden, wenn Sie auf jeden Fall zu meiner dereinstigen Rechtfertigung mir einige Worte schrieben, die mich in Stand setzten zu beweisen, daß ich Ihnen die Schwierigkeiten Ihres jetzigen Verhaltnisses gegen Frau v. Schlegel in Hinsicht Ihres Vermögens deutlich auseinandergesetzt habe. Um im vollen Maße auch mir selbst sagen zu können, salvavi animam meam, schrieb ich beiliegenden Brief.