• August Wilhelm von Schlegel to Wilhelm Dorow

  • Place of Dispatch: Bonn · Place of Destination: Bonn · Date: [ca. Herbst 1821]
Edition Status: Single collated printed full text with registry labelling
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    Metadata Concerning Header
  • Sender: August Wilhelm von Schlegel
  • Recipient: Wilhelm Dorow
  • Place of Dispatch: Bonn
  • Place of Destination: Bonn
  • Date: [ca. Herbst 1821]
  • Notations: Datum sowie Absende- und Emfangsort erschlossen. – Datierung: Nach Schlegels Brief vom 29. Oktober 1821.
    Printed Text
  • Provider: Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden
  • OAI Id: 365370983
  • Bibliography: Dorow, Wilhelm: Erlebtes. 4 Teile. 4. Teil: Erlebtes aus den Jahren 1790‒1827. Leipzig 1843‒45, S. 263‒264.
  • Incipit: „Hochgeschätzter Herr Hofrath! Sie erzeigen mir die Ehre, meine Meinung wissen zu wollen über die Frage: ob eine Sammlung von Alterthümern [...]“
Hochgeschätzter Herr Hofrath! Sie erzeigen mir die Ehre, meine Meinung wissen zu wollen über die Frage: ob eine Sammlung von Alterthümern und Münzen wie diejenige, welche Sie unter dem Titel: „Opferstätte und Grabhügel der Germanen und Römer,“ publiziert haben, wohl geordnet und aufgestellt für das Studium der vaterländischen Alterthümer Werth hat, und in wissenschaftlicher Hinsicht daher zu berücksichtigen sein würde? oder ob dieselbe bloß als Curiositäten-Sammlung für den durchreisenden Fremden Interesse haben kann?
Dürfte ich nun meinerseits fragen, in welcher Absicht Sie von mir ein förmliches und schriftlich abgefaßtes Urtheil über eine Sache zu haben wünschen, worüber Ihnen meine Ansichten aus mündlichen Mittheilungen genugsam bekannt sind, und worüber ich schon vor geraumer Zeit höhern Orts befehligt worden bin, ein amtliches Gutachten einzuliefern? Der Grundsatz, daß alle Ueberreste des classischen oder vaterländischen Alterthums, die irgend einige Beziehung auf Geschichte, Geographie, Paläographie, Sprachkunde, Sitten- und Kunstgeschichte haben, gesammelt und aufbewahrt zu werden verdienen, weil dasjenige, was, für sich allein betrachtet, nicht sonderlich belehrend ist, es durch die Zusammenstellung werden kann, und weil aus einzelnen kleinen Resultaten allmälig größere erwachsen; dieser Grundsatz, sage ich, bedarf meiner Beistimmung nicht, um allgemein anerkannt zu werden.
Wenn aber davon die Rede ist, ob solche örtliche Sammlungen für den öffentlichen Unterricht nützlich verwendet werden können, so wird der Gesichtspunkt völlig verändert. Im öffentlichen Unterricht müssen größere Massen zusammengefaßt und allgemeinere, schon ausgemittelte Resultate mitgetheilt werden; man darf sich dabei nicht in die Einzelheiten verlieren. So wird z.B. auf den meisten Universitäten nicht einmal die Numismatik in besonderen Vorträgen gelehrt, ohne daß man darum ihren Lektions-Katalog unvollständig finden könnte. Und wiederum, welchen kleinen Bezirk in dem weiten Gebiet der Numismatik nehmen diejenigen Münzen ein, welche man hoffen kann, an irgend einer Gränze des römischen Reichs zu finden! Die Sammlung von Mionnet’s Abgüssen wird also ein besseres Hülfsmittel für den Unterreicht sein, als eine verhältnißmäßig nicht unbeträchtliche Sammlung von Originalen; und ebenso ist es meines Erachtens in den übrigen Theilen der Alterthumskunde. Mit der ausgezeichnetsten Hochachtung etc.
Hochgeschätzter Herr Hofrath! Sie erzeigen mir die Ehre, meine Meinung wissen zu wollen über die Frage: ob eine Sammlung von Alterthümern und Münzen wie diejenige, welche Sie unter dem Titel: „Opferstätte und Grabhügel der Germanen und Römer,“ publiziert haben, wohl geordnet und aufgestellt für das Studium der vaterländischen Alterthümer Werth hat, und in wissenschaftlicher Hinsicht daher zu berücksichtigen sein würde? oder ob dieselbe bloß als Curiositäten-Sammlung für den durchreisenden Fremden Interesse haben kann?
Dürfte ich nun meinerseits fragen, in welcher Absicht Sie von mir ein förmliches und schriftlich abgefaßtes Urtheil über eine Sache zu haben wünschen, worüber Ihnen meine Ansichten aus mündlichen Mittheilungen genugsam bekannt sind, und worüber ich schon vor geraumer Zeit höhern Orts befehligt worden bin, ein amtliches Gutachten einzuliefern? Der Grundsatz, daß alle Ueberreste des classischen oder vaterländischen Alterthums, die irgend einige Beziehung auf Geschichte, Geographie, Paläographie, Sprachkunde, Sitten- und Kunstgeschichte haben, gesammelt und aufbewahrt zu werden verdienen, weil dasjenige, was, für sich allein betrachtet, nicht sonderlich belehrend ist, es durch die Zusammenstellung werden kann, und weil aus einzelnen kleinen Resultaten allmälig größere erwachsen; dieser Grundsatz, sage ich, bedarf meiner Beistimmung nicht, um allgemein anerkannt zu werden.
Wenn aber davon die Rede ist, ob solche örtliche Sammlungen für den öffentlichen Unterricht nützlich verwendet werden können, so wird der Gesichtspunkt völlig verändert. Im öffentlichen Unterricht müssen größere Massen zusammengefaßt und allgemeinere, schon ausgemittelte Resultate mitgetheilt werden; man darf sich dabei nicht in die Einzelheiten verlieren. So wird z.B. auf den meisten Universitäten nicht einmal die Numismatik in besonderen Vorträgen gelehrt, ohne daß man darum ihren Lektions-Katalog unvollständig finden könnte. Und wiederum, welchen kleinen Bezirk in dem weiten Gebiet der Numismatik nehmen diejenigen Münzen ein, welche man hoffen kann, an irgend einer Gränze des römischen Reichs zu finden! Die Sammlung von Mionnet’s Abgüssen wird also ein besseres Hülfsmittel für den Unterreicht sein, als eine verhältnißmäßig nicht unbeträchtliche Sammlung von Originalen; und ebenso ist es meines Erachtens in den übrigen Theilen der Alterthumskunde. Mit der ausgezeichnetsten Hochachtung etc.
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