Da wir jetzt beinahe alles, was Sie in Ihren gütigen Briefen v. 1. u. 21. Sept[ember] bestellten, beisammen und zum Versenden bereit haben, so nehmen wir uns die Freiheit Sie hievon durch diese Zeilen in Kenntniß zu setzen. Wir werden das Paquet nach Ihrer Vorschrift in jedem Falle nun nach Coppet senden wo Sie es bei Ihrer Rückkunft wie wir wünschen gut und richtig vorfinden werden. Zugleich zeigen wir Ihnen auch noch den richtigen Empfang Ihres letzten Briefes v[om] 16. October an, dessen Einlage an H[errn] Prof[essor] Wilcken wir s. Z. richtig besorgt haben, wir erwarten noch einen Brief an Sie von ihm den wir hier einschließen werden.
Die von Ihnen gütigst eingesandten Recens[ionen] sowohl der altd[eutschen] Wälder als der kl[einen] Schriften von Chezy sind im August u[nd] Sept[em]berheft der Jahrbücher abgedruckt, besondre Abdrücke für Sie fügen wir dem Paquet bei, doch müssen wir um gütige Entschuldigung bitten, daß ohngeachtet unsrer sorgfältigsten Bestellung, in der Drukkerey übersehen wurde die Bogen der Recens[ion] der altd[eutschen] W[älder] auf Schreibpapier abzuziehen, wir lassen nun das Drukpapier planiren um diesen uns sehr ärgerlichen Fehler möglichst gut zu machen. An H[errn] von Chezy haben wir einen Abdruck der ihn betreff[enden] Rec[ension] nach Ihrer Vorschrift gesandt.
Die Beiträge für die Jahrbücher wozu Sie Sich gütigst erboten erwartet die Redact[ion] s. Z. mit Vergnügen und wir danken Ihnen noch besonders für diese erneuerte Zusage der diesem Institut so ehrenvollen Theilnahme, so wie wir denn auch Ihre Versicherung wegen des dritten Theils der poet[ischen] Werke mit innigem Dank erkennen.
Übrigens hat es uns noch nicht glücken wollen, von den uns aufgegebenen alten Werken eines oder das andre zu finden, wir nehmen indeß bei jeder Gelegenheit darauf Bedacht.
Schlieslich machen wir Ihnen noch die schuldige Anzeige von der vor kurzem nothwendig gewordenen Veränderung der Firma unsrer Handlung in Folge des Ihnen früher angezeigten Austritts unsres Freundes Zimmer aus derselben.
Wir wiederholen die ergebenste Bitte um die Fortdauer Ihrer verehrten Gewogenheit und Ihres Vertrauens welchem zu entsprechen wir uns nach wie vor bestreben werden.
Mit schuldigster Verehrung verharren wir
Ew. Hochwohlgebohren
ergebenste D[iene]r
Mohr u. Winter.
Heidelberg d[en] 16 Dec[em]ber 1815.