Aus beiliegendem Schreiben werden Sie ersehen, daß die Sache vor dem Oberconsistorium zu Weimar am 15. d. beendigt worden ist. Die erste, so wie die nochmalige von den Advocaten ganz beliebig genommene Verlegung des Termin hatte nicht einmal den vermuthete Grund einer wirklichen Renitenz des Consistorium, sondern allein den gewöhnlichen der Advocatenpraxis, die Sache in die Länge zu ziehen, um sie für sich vortheilhafter zu machen, und vielleicht wäre sie am letzten Termin nicht beendigt worden, hätte nicht Hr. GeheimRath Voigt, der in der ganzen Sache äußerst geneigt gehandelt hat, ihnen ernstlich anbefohlen, dießmal zu submittiren. Aus diesem Grunde wurde auch nicht nöthig befunden, in der den Advocaten gegebenen Instruction etwas Weiteres zu thun, als die nur ausgezeichneter herausgehobenen Gründe der ersten Bittschrift zu wiederholen. Welchen Bericht übrigens nun das Oberconsistorium erstatte, so ist alles so unterlegt, daß binnen drei Wochen längstens die gewünschte Resolution erfolgen wird.
Darf ich bitten, dem jungen Schütze, der gegenwärtig in Berlin ist und wieder hier durchkommt, die italienische Grammatik mitzugeben, wenn er Raum für sie in seinem Koffer hat?
Ich empfehle mich Ihnen u. s. w.
Schelling.