Wir haben die Ehre, Ihnen hiermit die am heutigen Tage erfolgte Auflösung unserer seitherigen, unter der Firma Mohr und Winter bestandenen Handelsverbindung anzuzeigen, und zu bemerken: daß von nun an ein Jeder von uns am hiesigen Orte eine Sortiments- und Verlags-Buchhandlung für seine eigene Rechnung und Verbindlichkeit fortführen wird, wie unsere nachfolgenden besonderen Circular-Schreiben das Nähere besagen.
Wir sind überein gekommen, daß unser bisherigen Associé J. C. B. Mohr alle Buchhändler-Conti noch für gemeinschaftliche Rechnung abzuschließen übernimmt; unser Associé C. F. Winter hat für seine alleinige Rechnung und Verbindlichkeit, alle andern Activ-Ausstände des Geschäfts übernommen, so wie überhaupt alle Forderungen, welche die Handlung unter der vorigen und jetzigen Firma zu machen hat, welchem demnach auch die Zahlungen derselben zu kommen, wogegen derselbe verbunden ist, alle Fortsetzungen bereits berechneter oder bezahlter Journale und Zeitschriften allein zu liefern.
Im übrigen müssen wie es jedem unserer bisherigen verehrten Gönner und Handlungsfreunde überlassen, ihre Verbindung bey literarischen Bedürfnissen mit Jedem von uns allein, oder getheilt fortzusetzen, wie Sie es am angemessensten finden, indem sich Jeder von uns bestreben wird, die ihm zu Theil gewordnen Aufträge aufʼs prompeste und billigste zu vollziehen.
Indem wir noch für das uns bisher erwiesene Vertrauen und Wohlwollen verbindlichsten Dank abstatten, empfehlen wir uns zur Fortdauer derselben und zeichnen mit größter Hochachtung
Heidelberg den 1. October 1822
I C B Mohr
C. F. Winter.