• Adolf Friedrich Stenzler to August Wilhelm von Schlegel

  • Place of Dispatch: London · Place of Destination: Bonn · Date: 27.08.1831
Edition Status: Newly transcribed and labelled; double collated
    Metadata Concerning Header
  • Sender: Adolf Friedrich Stenzler
  • Recipient: August Wilhelm von Schlegel
  • Place of Dispatch: London
  • Place of Destination: Bonn
  • Date: 27.08.1831
    Manuscript
  • Provider: Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden
  • OAI Id: DE-611-36979
  • Classification Number: Mscr.Dresd.e.90,XIX,Bd.26,Nr.81
  • Number of Pages: 3 S. auf Doppelbl., hs. m. U. u. Adresse
  • Format: 24,3 x 19,7 cm
  • Incipit: „[1] London 27 August 1831.
    Ew Hochwohlgeboren gütiges Schreiben vom 21sten vor. M. habe ich schon längst in Händen; es sogleich [...]“
  • Editors: Bamberg, Claudia · Hanneder, Jürgen · Varwig, Olivia
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[1] London 27 August 1831.
Ew Hochwohlgeboren gütiges Schreiben vom 21sten vor. M. habe ich schon längst in Händen; es sogleich zu beantworten war mir vieler Arbeiten wegen nicht möglich; daß ich es aber bis jetzt aufgeschoben liegt daran, weil ich die Besorgung meines Briefes H. Rosen anvertrauen wollte.
Ich sage Ihnen meinen herzlichen Dank für das gütigst überschickte Zeugniß. Zu der Professur am Kingʼs College hatte ich mich nur unter der Bedingung gemeldet, daß ein Gehalt mit derselben verbunden sei; da dies aber wahrscheinlich nicht der Fall sein wird, so habe ich keine Aussichten zu der Stelle.
Sehr vielen Dank bin ich Ihnen ferner schuldig für Ihre leider nur allzu gerechten Bemerkungen über das unglückselige Specimen des Purána, zu dessen Publication mich meine Promotion zwang. Wie wenig ich selbst mit dem Stücke zufrieden war, habe ich, wenn ich nicht irre, gleich darauf in einem Briefe an Herrn Lassen erwähnt, u es auch den Herrn Bopp u Benary bei Gelegenheit der Recensionen welche beide Herren über das Specimen schreiben, nicht verschwiegen. Meine dringende Bitte an Ew. Hochwohlgeboren ist nun, in den damaligen Umständen eine kleine Entschuldigung für die Publikation des Specimen zu finden; denn für die Schwächen welche das Stück zeigt verdiene ich freilich keine.
[2] In meiner Ausgabe des Raghu Vanśa hoffe ich wenigstens der Kritik mehr zu genügen, da mir mehrere Handschriften zu Gebote stehen. Was die Wortabtheilung betrifft, so thut es mir Leid, daß mein früherer sehr flüchtig geschriebener Brief Ew. Hochwohlgeboren vermuthen läßt, daß ich mich von den indischen Gesetzen entfernen wolle, da es doch meine Absicht ist, nur soweit zu trennen, als es die Gesetze der indischen Schrift erlauben. Diese waren aber meiner Ansicht nach schon im Nalus überschritten, u ich bin wieder soweit zu dem indischen Gebrauche zurückgekehrt, daß ich so wenig abhavattatra wie abhavadatra aus einander reiße. Wenn ich nicht irre, so sagte ich in meinem früheren Briefe, ich habe nur soweit getrennt, als durch die Trennung kein Axara zerrissen werde. Ew. Hochwohlgeboren, erwähnen Axara heiße sowohl „Buchstabe“ als „Sylbe“; ich hatte es in dem Sinne „Syllabarische Gruppe“ verstanden, weil ich nicht glaubte daß es im europäischen Sinne einen Buchstaben bedeuten könne. Ich weiß wohl daß die Indier z.B. t ein Axara nennen, aber bekanntlich betrachten die indischen Grammatiker jeden Consonanten mit dem Viráma als eine Sylbe, die ein Ardhamátra beträgt, u ich zweifle ob sie die Figur welche derselbe Consonant zB. in der Sylbe tva annimmt, nämlich t welches doch hier den Buchstaben t darstellt, ein Axara nennen würden.
Indem ich mir also nicht erlaubte, aus einem Axara zwei zu machen, konnte ich nur da trennen, wo ein Wort mit einem Vokale schloß und das andere folgende mit einem Consonanten anfing, oder mit einem Vokale der mit dem vorhergehenden nicht zusammenfloß wie zb. sa eṣa.
Es wäre mir schmeichelhaft wenn Ew. Hochwohlgeboren diesem meinem Verfahren eine strenge Prüfung zu Theil werden lassen wollten; denn ich bin mir bewußt diese Ansicht ganz ohne fremden Einfluß nur durch aufrichtiges Streben nach der Wahrheit gewonnen zu [3] haben, u werde natürlich keinen Augenblick anstehen, sie wieder zu verwerfen, sobald ihre Unhaltbarkeit dargethan ist.
Sollten Ew Hochwohlgeboren mich mit einem Briefe beehren wollen, so bitte ich, diesen unter meinem Namen an die Addresse Giles, Son & Sidgwick mit dem Dampfboote zu schicken.
Mit der gehorsamsten Bitte um die fernere Erhaltung Ihres gütigen Wohlwollens habe ich die Ehre zu sein
Ew Hochwohlgeboren
ergebenster
AFStenzler
[4] Sr Hochwohlgeboren
Herrn A.W. v Schlegel
Ritter p.p.
Bonn
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[1] London 27 August 1831.
Ew Hochwohlgeboren gütiges Schreiben vom 21sten vor. M. habe ich schon längst in Händen; es sogleich zu beantworten war mir vieler Arbeiten wegen nicht möglich; daß ich es aber bis jetzt aufgeschoben liegt daran, weil ich die Besorgung meines Briefes H. Rosen anvertrauen wollte.
Ich sage Ihnen meinen herzlichen Dank für das gütigst überschickte Zeugniß. Zu der Professur am Kingʼs College hatte ich mich nur unter der Bedingung gemeldet, daß ein Gehalt mit derselben verbunden sei; da dies aber wahrscheinlich nicht der Fall sein wird, so habe ich keine Aussichten zu der Stelle.
Sehr vielen Dank bin ich Ihnen ferner schuldig für Ihre leider nur allzu gerechten Bemerkungen über das unglückselige Specimen des Purána, zu dessen Publication mich meine Promotion zwang. Wie wenig ich selbst mit dem Stücke zufrieden war, habe ich, wenn ich nicht irre, gleich darauf in einem Briefe an Herrn Lassen erwähnt, u es auch den Herrn Bopp u Benary bei Gelegenheit der Recensionen welche beide Herren über das Specimen schreiben, nicht verschwiegen. Meine dringende Bitte an Ew. Hochwohlgeboren ist nun, in den damaligen Umständen eine kleine Entschuldigung für die Publikation des Specimen zu finden; denn für die Schwächen welche das Stück zeigt verdiene ich freilich keine.
[2] In meiner Ausgabe des Raghu Vanśa hoffe ich wenigstens der Kritik mehr zu genügen, da mir mehrere Handschriften zu Gebote stehen. Was die Wortabtheilung betrifft, so thut es mir Leid, daß mein früherer sehr flüchtig geschriebener Brief Ew. Hochwohlgeboren vermuthen läßt, daß ich mich von den indischen Gesetzen entfernen wolle, da es doch meine Absicht ist, nur soweit zu trennen, als es die Gesetze der indischen Schrift erlauben. Diese waren aber meiner Ansicht nach schon im Nalus überschritten, u ich bin wieder soweit zu dem indischen Gebrauche zurückgekehrt, daß ich so wenig abhavattatra wie abhavadatra aus einander reiße. Wenn ich nicht irre, so sagte ich in meinem früheren Briefe, ich habe nur soweit getrennt, als durch die Trennung kein Axara zerrissen werde. Ew. Hochwohlgeboren, erwähnen Axara heiße sowohl „Buchstabe“ als „Sylbe“; ich hatte es in dem Sinne „Syllabarische Gruppe“ verstanden, weil ich nicht glaubte daß es im europäischen Sinne einen Buchstaben bedeuten könne. Ich weiß wohl daß die Indier z.B. t ein Axara nennen, aber bekanntlich betrachten die indischen Grammatiker jeden Consonanten mit dem Viráma als eine Sylbe, die ein Ardhamátra beträgt, u ich zweifle ob sie die Figur welche derselbe Consonant zB. in der Sylbe tva annimmt, nämlich t welches doch hier den Buchstaben t darstellt, ein Axara nennen würden.
Indem ich mir also nicht erlaubte, aus einem Axara zwei zu machen, konnte ich nur da trennen, wo ein Wort mit einem Vokale schloß und das andere folgende mit einem Consonanten anfing, oder mit einem Vokale der mit dem vorhergehenden nicht zusammenfloß wie zb. sa eṣa.
Es wäre mir schmeichelhaft wenn Ew. Hochwohlgeboren diesem meinem Verfahren eine strenge Prüfung zu Theil werden lassen wollten; denn ich bin mir bewußt diese Ansicht ganz ohne fremden Einfluß nur durch aufrichtiges Streben nach der Wahrheit gewonnen zu [3] haben, u werde natürlich keinen Augenblick anstehen, sie wieder zu verwerfen, sobald ihre Unhaltbarkeit dargethan ist.
Sollten Ew Hochwohlgeboren mich mit einem Briefe beehren wollen, so bitte ich, diesen unter meinem Namen an die Addresse Giles, Son & Sidgwick mit dem Dampfboote zu schicken.
Mit der gehorsamsten Bitte um die fernere Erhaltung Ihres gütigen Wohlwollens habe ich die Ehre zu sein
Ew Hochwohlgeboren
ergebenster
AFStenzler
[4] Sr Hochwohlgeboren
Herrn A.W. v Schlegel
Ritter p.p.
Bonn
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