Hochzuverehrender Herr Rath!
Das Resultat, des in Ihrer Ehescheidungsache heute gehaltenen Termins, ist: die nunmehr 2. wirkliche 1. erfolgte Trennung Ihrer Ehe, durch einen, in Gemäßheit eines eingegangenen Rescripts, Serenissimi, ertheilten Bescheid, des hiesigen Herzogl. Oberconsistoriums.
Ich wünsche Ew Wohlgeb. zu diesem baldigen günstigen Erfolge von Herzen Glück, indem ich von der Terminverhandlung und von dem Bescheide eine beglaubte Abschrift Ihnen hier überreiche.
Die, Ihrer-seits, zu entrichtenden, 25. r. Dispensationgeld, bitte ich, binnen der gesetzten Frist, in Laubthalern zu 1. r. 12. g. oder in Konventionsthalern zu 1. r. 8. g. – zur Beförderung an [2] die Behörde mir zu übersenden, wogegen ich Ihnen dann darüber eine Quittung auswirken, und Ihnen zustellen, werde.
Ich lege die Liquidation meiner verdienten Gebühren und gehabten Auslagen, unter welchen (letztern) die sämtlichen Gerichtskosten mit begriffen sind, hier bei, und beharre, in der vollkommensten Hochachtung,
Ew Wohlgebohrnen,
ganz ergebenster Diener,
Georg Friedrich Ernst Hesse.
Weimar
am 17ten Mai,
1803.
[3] N. S.
Da ich die erwähnte vidimirte Abschrift, alles Treibens ungeachtet, nicht noch nicht habe erhalten können, so muß ich diesen Brief ohne dieselbe absenden. Ich werde sie Ihnen aber nächstens noch nachschicken. Sie finden die Gebühren dafür in der Canzleiliquidation schon liquidiret.
H.
[4] [leer]