• August Wilhelm von Schlegel to Johann Friedrich Gottlieb Unger

  • Place of Dispatch: Berlin · Place of Destination: Unknown · Date: [Sommer 1803]
Edition Status: Single collated printed full text with registry labelling
    Metadata Concerning Header
  • Sender: August Wilhelm von Schlegel
  • Recipient: Johann Friedrich Gottlieb Unger
  • Place of Dispatch: Berlin
  • Place of Destination: Unknown
  • Date: [Sommer 1803]
  • Notations: Datum erschlossen.
    Printed Text
  • Provider: Dresden, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek
  • OAI Id: 343347008
  • Bibliography: Briefe von und an August Wilhelm Schlegel. Gesammelt und erläutert durch Josef Körner. Bd. 1. Zürich u.a. 1930, S. 159‒160.
  • Incipit: „[Berlin, Sommer 1803]
    In meinem Schreiben an E.[uer] W.[ohlgeboren] hatte ich sorgfältig jede unangenehme Erwähnung vermieden und erwartete daher auch in der [...]“
    Language
  • German
[Berlin, Sommer 1803]
In meinem Schreiben an E.[uer] W.[ohlgeboren] hatte ich sorgfältig jede unangenehme Erwähnung vermieden und erwartete daher auch in der Antwort keine Recriminationen. Um diese nicht zu vervielfältigen, übergehe ich, was Sie über das zwischen uns Vorgefallne nach unvollständigen Erinnerungen sagen, z. B. daß ich den angebotnen Ersatz von 10 Lsd. für die nachgedruckten Exemplare des 1ten Bandes verworfen habe, da Sie mir vielmehr jede Vergütung verweigerten, ehe ich mich zu einem Rechtshandel entschloß. Was Ihnen durch den Ausgang von diesem zuerkannt worden, nehme ich keinesweges in Anspruch, nur scheint es mir gegen die Billigkeit meiner damaligen Foderungen nichts zu beweisen, da vor Gericht natürlich derjenige den kürzern zieht, welcher, ohne sich auf schriftliche Sicherheit zu verlassen, in freundschaftlichem Zutrauen handelt.
So war es ein auf unzähligen directen und indirecten mündlichen und schriftlichen Äußerungen beruhender Punkt der Übereinkunft zwischen uns, daß nach dem erwünschten Erfolge des ersten Bandes E. W. den Verlag des ganzen Werks übernommen hätten; es konnte hierüber gar kein Zweifel Statt finden, sonst würde ich eine ausdrückliche Erklärung veranlaßt haben. Dem ungeachtet fanden E. W. für gut, mir den Verlag der Fortsetzung schriftlich in den entschiedensten Ausdrücken aufzusagen, wogegen mich auf die ehemalige Übereinkunft zu berufen, mir nie eingefallen ist.
Allein ich bin nicht gewohnt, meine Schriften zum Verlage aufzudrängen, und dieß würde ich allerdings thun, wenn ich sie wiederhohlt anböte, wo der fernere Verlag schon einmal aufgekündigt worden. E. W. haben bis jetzt auf keine Weise die damalige Äußerung zurückgenommen, und ich mußte sie also als unveränderlich gültig betrachten, da schon mehr als zwey Jahre seitdem verflossen sind.
Es würde unstreitig bey E. W. gestanden haben und noch stehen, einen Autor zur weiteren Übersetzung des Sh.[akespeare] zu veranlassen, (wie überhaupt jeder, der nur will, darin mein Concurrent werden kann) allein ob das Publicum geneigt seyn würde, dieß als eine Fortsetzung meiner Übersetzung gelten zu lassen, müßte der Erfolg erst ausweisen. Ich bin mir nicht bewußt, seit dem angefangnen Proceß, welches Geschäft ja ganz dem Sachwalter überlassen blieb, irgend etwas in Bezug auf E. W. gethan zu haben, was – – – – – – –
[Berlin, Sommer 1803]
In meinem Schreiben an E.[uer] W.[ohlgeboren] hatte ich sorgfältig jede unangenehme Erwähnung vermieden und erwartete daher auch in der Antwort keine Recriminationen. Um diese nicht zu vervielfältigen, übergehe ich, was Sie über das zwischen uns Vorgefallne nach unvollständigen Erinnerungen sagen, z. B. daß ich den angebotnen Ersatz von 10 Lsd. für die nachgedruckten Exemplare des 1ten Bandes verworfen habe, da Sie mir vielmehr jede Vergütung verweigerten, ehe ich mich zu einem Rechtshandel entschloß. Was Ihnen durch den Ausgang von diesem zuerkannt worden, nehme ich keinesweges in Anspruch, nur scheint es mir gegen die Billigkeit meiner damaligen Foderungen nichts zu beweisen, da vor Gericht natürlich derjenige den kürzern zieht, welcher, ohne sich auf schriftliche Sicherheit zu verlassen, in freundschaftlichem Zutrauen handelt.
So war es ein auf unzähligen directen und indirecten mündlichen und schriftlichen Äußerungen beruhender Punkt der Übereinkunft zwischen uns, daß nach dem erwünschten Erfolge des ersten Bandes E. W. den Verlag des ganzen Werks übernommen hätten; es konnte hierüber gar kein Zweifel Statt finden, sonst würde ich eine ausdrückliche Erklärung veranlaßt haben. Dem ungeachtet fanden E. W. für gut, mir den Verlag der Fortsetzung schriftlich in den entschiedensten Ausdrücken aufzusagen, wogegen mich auf die ehemalige Übereinkunft zu berufen, mir nie eingefallen ist.
Allein ich bin nicht gewohnt, meine Schriften zum Verlage aufzudrängen, und dieß würde ich allerdings thun, wenn ich sie wiederhohlt anböte, wo der fernere Verlag schon einmal aufgekündigt worden. E. W. haben bis jetzt auf keine Weise die damalige Äußerung zurückgenommen, und ich mußte sie also als unveränderlich gültig betrachten, da schon mehr als zwey Jahre seitdem verflossen sind.
Es würde unstreitig bey E. W. gestanden haben und noch stehen, einen Autor zur weiteren Übersetzung des Sh.[akespeare] zu veranlassen, (wie überhaupt jeder, der nur will, darin mein Concurrent werden kann) allein ob das Publicum geneigt seyn würde, dieß als eine Fortsetzung meiner Übersetzung gelten zu lassen, müßte der Erfolg erst ausweisen. Ich bin mir nicht bewußt, seit dem angefangnen Proceß, welches Geschäft ja ganz dem Sachwalter überlassen blieb, irgend etwas in Bezug auf E. W. gethan zu haben, was – – – – – – –
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