An der Auszeichnung, welche Ew. Hochwohlgebornen durch des Königs Majestät am 18ten [2] d. M. gewährt worden, nehme ich einen um so innigeren Antheil, je würdiger Sie derselben in allen Beziehungen sind, und je schwächer während der letzten Wochen meine Hoffnung auf Genehmigung des desfallsigen von dem Herrn Minister gemachten Immediat Antrags geworden war.
Herr Oberbibliothekar Welcker hat in den ersten Tagen dieses Monats bei dem Ministerio darauf angetragen, daß der dortigen Universität von hier aus Abgüsse der sogenannten Elginchen Marmorwerke überlassen werden mögten; er ist bei diesem Antrage von der unrichtigen Voraussetzung ausgegangen, als habe das Ministerium diese Marmorwerke in Dresden abformen lassen. Allein dieses ist nicht der Fall; die hiesigen Abgüsse der Elginchen Marmorwerke sind ein Geschenk des jetzigen Königs von England. Bei Abfassung der an den Herrn p Welcker erlassenen Antwort ist mir ein Gedanke eingefallen, der aber in einer amtlichen Verfügung nicht wohl eine Stelle finden konnte. Vielleicht wäre es auf einem nicht officiellen Wege den König von England dahin zu vermögen, daß er der dortigen Universität die Abgüsse der Elginchen Marmorwerke als Geschenk verehrte. Wie dieses einzuleiten seyn mögte, gebe ich Ew. Hochwohlgebornen zur weiteren gefälligen Erwägung [3] ganz gehorsamst anheim. – Von den wichtigsten in Dresden vorhandenen Antiken besitzen wir hier jetzt die Formen; auch sind bereits mehrere Antiken, die sich hier, in Potsdam, Sanssouci, Charlottenburg, u. s. w. befinden, abgeformt; vielleicht wäre es räthlich, für die dortige Universität bei einer schicklichen Gelegenheit auf Ueberlassung von Abgüssen anzutragen. – Endlich ist unter dem 12ten d. M. von des Königs Majestät der Bau des hiesigen KunstMusei nach dem Plan des Herrn Schinkel genehmigt, und zu diesem Zwecke die Summe von 771,259 Thalern angewiesen. Wir haben also jetzt die erfreuliche Hoffnung, die hiesigen Kunstschätze nach wenigen Jahren in einem würdigen Lokale aufgestellt zu sehen.
Genehmigen Ew. Hochwohlgebornen die aufrichtige Versicherung meiner innigen Ihnen gewidmeten Hochachtung, mit welcher ich verharre
Ew. Hochwohlgebornen
gehorsamer
Dr. J. Schulze
Burgstraße nom. 20.
Berlin
den 22ten Januar
1824.
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