[1] Das Ministerium kann die Gründe, welche Ew. Hochwohlgeboren in der Vorstellung vom 15ten Mai c. für die Gewährung Ihres Wunsches, in Ihrem bisherigen Wirkungskreise bei der Universität in Bonn auch fernerhin bleiben zu dürfen, angeführt haben, nur billigen, und nach der unterm 21ten v. Mts. erfolgten Genehmigung Sr. Durchlaucht des Herrn Fürsten Staats-Kanzlers will dasselbe Sie der Universität Bonn, und zwar der philosophischen Fakultät daselbst, hiedurch definitiv überweisen. Der außerordentliche Regierungs-Bevollmächtigte Geheime Regierungsrath Rehfues ist beauftragt worden, hievon den Rektor und Senat wie auch die gedachte Fakultät in Kenntniß zu setzen, Ihre förmliche Aufnahme in letztern zu veranlaßen, auch zu verfügen, daß Sie nach dem Datum Ihrer Ernennung zum ordentlichen Professor rangirt werden, und die von Ihnen im bevorstehenden Semester anzukündigenden Vorlesungen die gebührende Stelle in dem lateinischen Lektionskatalog erhalten.
Berlin den 1ten July 1822
Ministerium der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Altenstein
[2]