Hrn. Prof. Dr. Treviranus, d. Z.
Decan d. philosoph. Facultät
Niederlegung des Vorsitzes
in der philolog. Abtheilung
Hochzuverehrender Herr Decan!
Ew. Spectabilät ermangle ich nicht pflichtmäßig anzuzeigen, daß ich mich bewogen gefunden habe, das Amt des Vorstehers *der philologischen Abtheilung in Ihre Hände niederzulegen, wie ich es demnach durch gegenwärtiges Schreiben thue. Das Recht hiezu wird zwar in den Statuten nicht erw ausdrücklich erwähnt, ist aber aus Univ. Stat. § 43. *mit Sicherheit zu folgern. Das Vorsteher-Amt in einer Abtheilung wird zwar in allen Stücken dem Decanat assimilirt (Fac. Stat. § 5.), nur darin weicht es ab, daß bei jenem keine Wahl Statt findet, sondern die Reihenfolge nach der Anciennetät Stxxx vorgeschrieben ist. Ich bin also zweifelhaft, ob hier § 33 der Fac. Stat. anzuwenden seyn möchte oder nicht; ich bitte Ew. Spectabilität mich hierüber gewogentlich aufzuklären, und mir Instruction zu ertheilen, an wenn wen ich die nach so eben vollbrachtem Umlauf an mich zurückgelangte Cistula der philologischen Abtheilung nunmehr weiter zu senden habe.
Genehmigen Sie pp
d. 14ten Dec. 36
[2] leer