Was diese und die fernere Bezahlung während Euer Hochwohlgeborn Abwesenheit betrifft, so werde ich zwar darüber höhere Instruction einhohlen, zweifle aber nicht im geringsten daran, daß Sie zu seiner Zeit über das nächste Quartal werden disponiren können; indem Ihr Aufenthalt auf dieser Universität durch das ministerielle Rescript vom 2ten April c. auf unbestimmte Zeit verlängert ist, und der Urlaub, welcher Ihnen für den nächsten Winter ertheilt worden, der unterzeichneten Stelle, blos in Rücksicht auf Ihre fortdaurende Verbindung mit der rheinischen Universität, angekündigt worden seyn kann.
Bonn, den 10ten September 1820.
Der Königl. außerordentliche Regierungs-Bevollmächtigte
Rehfues
An
den Herrn Professor
A. W. v. Schlegel
Hochwohlgeborn
hier
No 2314.
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