Nach der eingegangenen Resolution vom 29ten v. M. sind Ihnen die Anzugskosten mit 500 rtr. aus dem Fonds der Berliner Universität zugesichert; die Zalung derselben soll jedoch erst dann erfolgen können, wenn Sie sich nach Berlin begeben werden. Inzwischen ist das Ministerium geneigt Ihnen bei dem Umzuge, in Betracht, daß Ihnen derselbe besonders durch den weiten Transport der Bibliothek lästig werden muß, die möglichste Erleichterung zu gewähren. Da ich aufgefordert bin, über Ihre desfallisige Wünsche mit Euer Hochwohlgeboren Rücksprache zu nehmen, so ersuche ich Sie, mir solche bald gefällig bekannt zu machen.
Coelln den 25ten Januar 1819.
Der Oberpräsident.
FChzSolmsLaubach.
An
den Herrn Professor von Schlegel
Hochwohlgeboren
In
Bonn.
U. No 1011.
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