Die Kräfte des Einrichtungsfonds haben es jedoch nicht erlaubt auf diesen Antrag einzugehen, vielmehr hat das Königliche Ministerium gemäß dem in Abschrift anliegenden Rescripte vom 24ten v. M. nur 400 r. bewilligt, um damit nach näherer Auswahl die besonders wünschenswerthen und wegen örtlicher Beziehung wichtigen Gegenständen für die Universität anzukaufen.
[2] Euer Hochwohl- und Wohlgeboren ersuche ich, sich über die zu erwerbenden Stücke nach der in dem Ministerial-Rescripte enthaltenen Andeutung, so wie über einen zuverläßigen Mann welchem die Aufträge zum Ankaufe ertheilt werden können, zu vereinigen, den Commissarius mit angemeßener Instruction zu versehen und mir nach gehaltener Versteigerung von dem für die Universität gewonnenen Resultate Anzeige zu machen.
Das Ministerium hat zugleich in dem allegirten Rescripte die angenehme Aussicht eröffnet, die Universität mit einer wohl gewählten Sammlung vorzüglicher Gypsabgüße auszustatten.
Ueber die Zusammensetzung dieser Sammlung ersuche ich Sie, die Herrn Profeßoren von Schlegel und Welcker, mir Ihre gutachtlichen Vorschläge baldgefällig mitzutheilen.
Coelln den 3ten July 1819.
Das Königliche Curatorium
FChrzSolmsLbch
An die Herren Profeßoren
von Schlegel, Welcker,
Hüllmann und Heinrich
Hochwohl- und Wohlgeborenen
in
Bonn
=1342.
[1] Nr. 10 J. N. 46.
[1,] den genannten [z]wei Herrn Professoren mitzutheilen.
[2,] Zuletzt dem Herrn Prof. Welcker, mit der Bitte, die Leitung des Geschäfts zu übernehmen.
H.