Ich würde keinen Augenblick Anstand genommen haben, den Kaufschilling auf die Universitäts Casse anzuweisen, wenn sich nicht in Ansehung der Berechnung des Geldcourses eine Differenz entdeckt hätte, welche zu bedeutend ist, als daß sich darüber ohne nähere Erläuterung hinweg gehen ließe.
Die Hauptsumme des Steigerpreises ad 1620 Francs 15 Ct. wird nehmlich in Ihrem Briefe zu 413 Rth 10 ggr in Pr. Cour angegeben. Nach dem gesetzlichen Normalsatze von 5 francs zu 1 Rth 7 ggr 6 pf beträgt solche aber 425 Rth 6 ggr 11 pf und nach demselben Verhältnisse die weiter verwendeten 40 francs 10 Rth 12 ggr statt der angegebenen 10 Rth 6 ggr.
Da es nun ungewiß ist, ob die Verkäufer mit der geringern Summe zufrieden seyn werden, welches allerdings ein der Universitäts Casse wohl zu gönnender Vortheil wäre, so muß ich Ew: Hochwohl und Wohlgeboren ersuchen, gefällig vorab die beiden hierbey zurückgehenden Rechnungen auf Pr. Courant unter Bemerckung des Tarifs stellen zu lassen.
[2] Gleichzeitig wollen Sie mir eine Bescheinigung, daß die angekauften Gegenstände in das Museum der Universität abgeliefert worden sind zum Rechnungsbeleg einreichen. In dieser Bescheinigung sind die erworbenen Nummern unter Beziehung auf den beyzufügenden Catalog aufzuführen, um die Aufstellung eines besonderen spezificirten Verzeichnisses, welches außerdem nothwendig seyn würde, zu umgehen.
Cöln den 9ten September 1819.
Das Königliche Curatorium
FChrzSolmsLbch
An
Die Herrn Professoren
von Schlegel, Welcker, Hüllmann
und Heinrich
Hochwohl- und Wohlgeboren
in
Bonn.
ad U. nro. 1884.
[1] Gelesen. Hüllmann.
" Heinrich.