FGWelcker.
Die gehorsamst Unterzeichneten, von Ew. Hochwohlgeboren beauftragt, zum Entwurf eines neuen Reglements für das philologische Seminarium zusammenzutreten, haben gleich bey der ersten ausgedehnten Berathung sich angelegen seyn lassen, den Gegenstand ihres Auftrags unter den allgemeinsten Gesichtspunkten zu erwägen. Es mußten sich ihnen dabey sehr bald die großen Schwierigkeiten herausstellen, die es haben dürfte, der gedachten Anstalt eine so große Erweiterung zu geben, daß sie einen von ihrer bisherigen Einrichtung und den übrigen anderwärts bestehenden Instituten dieser Art gänzlich verschiedenen Charakter annehmen würde, um sich in ein in dieser Form bisher nirgends versuchtes schulwissenschaftliches Seminarium zu verwandeln. Sie sehen sich daher veranlaßt und verpflichtet die Vorfrage ganz ergebenst zu stellen, ob es ihnen nicht erlaubt seyn würde, ihre Berathungen ud Vorschläge darauf zu richten, wie der so wichtige und heilsame Zweck, daß den Studierenden bestimmtere Antriebe gegeben würden, sich der Schulwissenschaften ernstlich zu befleißigen, auf anderem Wege zu erreichen stehen werden möchte: wobey denn die Statuten des bisherigen Seminars, indem sie im Wesentlichen bestehen blieben, einer Revision durch die Commission unterworfen werden könnten.
Einverstanden und unterzeichnet. d. 12ten Dec. 1825
AWvSchlegel
Ebenso Delbrück.
Hüllmann
– Diesterweg.
– Näke.
[2] [leer]
[3] [leer]
[4] Herrn Professor von Schlegel
Hochwohlgeboren.