[1] Einer Wohllöblichen Commission habe ich auf die gefällige Anfrage vom 13ten c: zu erwiedern die Ehre, daß ich in den, mir in dieser Sache gewordenen Instructionen kein Hinderniß finde, den, Wohlderselben gegebenen, Auftrag aus dem doppelten Gesichtspunct, einer blossen Revision des bisherigen Reglements des philologischen Seminarii und der vorzuschlagenden Mittel, um die Bildung künftiger Lehrer für die Gymnasien vor einer einseitigen Richtung zu sichern, aufzufassen.
Bonn den 22.t December 1825.
Der Königliche außerordentliche Regierungsbevollmächtigte
Rehfues
An
Eine Wohllöbliche zur Revision
des Reglements des philologischen
Seminarii niedergesetzte Commission
dahier
No 1652.
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