Ihrem Billet von gestern Folge leistend werde ich Ihnen den Band der Werke Fr. II. der jetzt in Circulation ist, in diesen Tagen, und zwar sobald er von dem ersten Empfänger zurück ist, wieder zustellen.
Den Brief an Hempel werde ich sofort besorgen, und danke für die übernommene Mühe. Den Zusatz in Ihrem Billet: „das Schreiben des Hempel kann unser Archivarius Preuss in Verwahrung nehmen als ein Denkmal von den Wirkungen seiner abgeschmackten Aufforderung“, verstehe ich nicht. Ich kenne keine Aufforderung, in Folge welcher Hr. Hempel diese Einsendung hätte machen können. Der p. Hempel sagt in dem Eingange seines Briefes: „Durch mehrere öffentliche Blätter ist die Nachricht hierher gelangt, daß Ew Hochwohlgeboren von unseres Königs Majestät den ehrenvollen Ruf nach Berlin zu kommen erhalten haben, um unter Ihren Auspizien eine neue Herausgabe sämmtlicher Werke Friedrichs des Großen zu veranstalten.“ Durch eine solche Zeitungsnachricht also ist der p. Hempel veranlaßt worden, Ihnen sein Manuscript zu schicken. Ihrem Billet zufolge muß ich nun annehmen, daß Preuss eine Aufforderung erlassen habe, woraus jene Zeitungsnachricht entnommen sei; hat er dies gethan, so ist es unverantwortlich. Es würde mir daher erwünscht sein, diese Aufforderung nachgewiesen zu erhalten. Mir ist keine Auffordrung des Hrn Preuß in Bezug auf die uns aufgetragene Herausgabe der Werke Friedrichs bekannt; ich kenne nur die officielle von dem Ausschuß beschlossene, in der Conferenz mit dem Hrn. Minister vorgetragene, von der Akademie im Pleno genehmigte, in deren Namen erlassene und von mir unterzeichnete Aufforderung zur Einsendung von Originalhandschriften Friedrichs an die Akademie oder an mich.
Mit alter Verehrung u Ergebenheit
Böckh.
Berlin d. 16. Juli 1841.
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