[1] Erlauben Sie, mein verehrtester Freund, daß ich Sie um Ihren rechtskundigen Rath bitte für zwei Hülfsbedürftige, die ich zu meinen Schützlingen gemacht habe. Der Vater heißt Joseph Busch und ist ein Strumpfweber; sein dreizehnjähriger Sohn zeigt ein außerordentliches Talent zur Malerei. Er hat bisher Unterricht gehabt bei einem gewissen Ruben. Dieser versteht aber gar nichts, dieß ist wenig gesagt, er mahlt ganz abscheulich. Ich habe Hrn. Bildhauer Kauer vermocht ihm Unterricht zu ertheilen. Nun hat aber der Vater, ehe ich mich der Sache angenommen, den Knaben durch einen förmlichen Vertrag bei dem Ruben in die Lehre gegeben. Es fragt sich also, was dieser nach hiesigen Rechten zu fodern hat und wie man ihn abfinden kann. Dreißig Thaler waren ihm für vier Lehrjahre versprochen: davon hat er 16 thl., die durch Subscription zusammen gebracht waren, bereits in Händen. Der Vater wird Ihnen das übrige vortragen: es kommt darauf an, den Knaben los zu machen, damit er seine Zeit nicht auf eine unnütze ja nachtheilige Weise verliere, u sein Talent sich unter gehöriger Leitung entwickeln könne.
Sie werden mich durch Ihren hülfreichen Rath unendlich verpflichten
Ganz der Ihrige
Schlegel
Dienstag d. 22sten Januar
[2] [leer]
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[4] An
Herrn Kreisrichter Lamberz
Wohlgeb.
von AWvSchlegel
[1] beantwortet den 23 Jan. 1828