Herrn Prof[essor] A W Schlegel in Bern.
Addr. Jungfrau Wagner.
Verehrtester Herr Professor!
Ew. Wohlgebohren würden wir den richtigen Empfang Ihres gütigen Schreibens vom 13ten nebst der damit erhaltenen Recension von Winkelmann sogleich angezeigt u[nd] Ihnen unseren Dank dafür gesagt haben, wenn wir nicht gewünscht hätten, Ihnen zugleich die verlangte Aktenstücke für Herrn Baron von Stael übersenden zu können. Allein von den 3 Piecen welche H[err] v[on] St[aël] zu haben wünscht, können wir hier die erste u[nd] unwichtigste, nähmlich den Todesschein des Herrn J. Raymond v. d. Lahr, erhalten, u[nd] wo die übrigen zu bekommen wären, auch keine sichere Auskunft. Doch haben wir erfahren, daß ein Bruder des J. Pierre v. d. Lahr in Darmstadt lebe u[nd] einem Freund daselbst aufgetragen, sich indirekt [2] zu erkundigen, wo J. P[ierre] v[on] d[er] L[ahr] gebohren u[nd] gestorben sey. Noch haben wir von demselben die gewünschte Nachricht nicht erhalten; werden uns aber die Besorgung der Sache aufs beste angelegen seyn lassen. Ein Packet mit den verlangten Jahrbücher Heften und der Fortsetzung von Müller werden Ew Wohlgebohren erhalten haben. Von den Gr[undriß] d[er] Gesch[ichte] d[er] d[eutschen] Sprache u[nd] Lit[eratur] hatten wir gerade kein Ex[emplar] vorräthig u[nd] Sie erhalten dasselbe nächstens.
Ihrem gütigen Auftrag vom 29ten Dec[ember] zufolge haben wir die Ehre Ihnen einliegend zu übermachen Ct. f 138‒auf Carli u. Co. in Augsburg à dieses Betrages f. 165.‒36 kr. Sollten jedoch Ew Wohlgebohren etwas daran verliehren müssen, so haben Sie die Güte uns dieses anzuzeigen.
Ihre Recension des Winkelmann ist bereits in dem fertigen Januar Hefte abgedruckt. Mit je mehren [3] Beyträgen u[nd] je früher Sie uns damit erfreuen, desto dankbarer sind wir Ihnen dafür.
Ihre Rechnung soll demnächst erfolgen. H[err] Prof[essor] Wilken hat versprochen uns einen Brief zur Einlage zu schicken; sollte er nicht zeitig genug kommen, so erhalten Sie solchen nächstens.
Mit hochachtungsvollster Verehrung
Ew Wohlgebohren
ergebenste Diener
Mohr & Zimmer.
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