Mein letzter Brief wird Ihnen zwar schon erklärt haben, warum wegen des Vorfalls beim W. Consistorium nichts früher von hier aus an Sie gelangt ist: zum Ueberfluß lege ich den Brief von C.ʼs Sachwalter bei, an dem Sie von selbst das Datum bemerken werden. Der von Ihnen absichtlich beigelegte Brief ihres Advocaten klärte gleich die ganze Sache auf. Es ist einzig die Naseweisheit und Selbstklugheit dieses Hrn. Hesse, die den ärgerlichen Aufschub hervorgebracht hat. ‒ Natürlich waren beide Advocaten nur pro forma gebraucht und nicht weiter instruirt, als dahin, die Sache überhaupt bei dem Consistorium zu betreiben. Sie hatten nicht so viel Verstand einzusehen, daß man sich in dieser Sache auf eine höhere Instanz verließe und in den gewöhnlichen Formen, die Sache auf diese Weise durchzutreiben, auch nicht einmal hätte Hoffnung haben können: Ihr Advocat meinte also, die von ihm ergriffene Maßregel nehmen zu müssen, weil er den Erfolg durch den ungeneigten Willen des Consistoriums schon vernichtet glaubte. ‒ Die Sache steht aber so, wie ich Ihnen schon längst gemeldet habe, daß die Gewährung des [2] Gesuchs beim Herzog entschieden ist, das Consistorium mag berichten wie es will. Bloß auf der Erscheinung konnte es bestehen, welches aber durch die getroffene Auskunft abgewendet worden.
Caroline dankt Ihnen für Ihr Zutrauen und bedauert, wenn dieser Vorfall Sie an dem Erfolg der getroffenen Maßregeln einen Augenblick hat zweifeln lassen: sie würde sich gar nicht auf selbige eingelassen haben, ohne des Erfolgs gewiß zu sein.
Dem Herrn Hesse, gegen den Sie sich auf jeden Fall zu viel eingelassen haben, wird wegen seiner zudringlichen Activität der Kopf schon gewaschen worden sein, so daß er sich bei dem nächsten Termin gescheiter betragen wird.
Die Sache steht nun so. Ich habe Rücksprache darüber in Weimar genommen. Am liebsten wäre es Carolinen gewesen, keinen weitern Aufschub genommen zu sehen; da ihn aber der Advocat auf Ihren Brief hin ohne Zweifel schon begehrt, so müßte man es dabei bewenden lassen.
Es bedurfte nun zwar nach dem Stand der Sachen keiner weiteren Instruction [3] für beiderseitige Advocaten, als „darauf zu bestehen, daß die Gründe zureichend wären, und diejenigen, die nach ihrer Einsicht die entscheidendsten und in dem Schreiben vielleicht nicht genug herausgehoben wären, insbesondere geltend zu machen, und das Consistorium zwar um einen günstigen Bericht zu bitten, jedoch ob es solches wolle und könne oder nicht, ihm ganz zu überlassen“.
Jedoch um ganz sicher zu gehen, ist der Mann, der das Ganze aufs beste und mit gleich guter, ja väterlicher Gesinnung für beide Theile eingeleitet hat, gebeten worden, die Instruction für beide Theile aufzusetzen; es wurde schon auf übermorgen zugesagt, und Caroline wird demnach alsdann nichts zu thun haben, als Hrn. Hesse und Hufeland in Ihrem Namen und dem ihrigen so zu instruiren, wie sie selbst instruirt worden ist.
Sie können sich darauf verlassen, daß Ihr Interesse in der Sache so gewissenhaft als das von Carolinen beobachtet wird. Sollte der von Ihrem Sachwalter genommene Aufschub noch Zeit lassen, Ihnen die erhaltene Weisung [4] mitzutheilen, daß Sie der gemäß Ihre Instruction an den Hrn. Hesse selbst geben können, so wird jenes geschehen; wo nicht, so wird von Ihrer Bevollmächtigung (die ihm vorläufig auch mitgetheilt worden) von Carolinen Gebrauch gemacht werden. Im allgemeinen können Sie überzeugt sein, daß die Sache das nächste mal wenigstens gewiß ihre Endschaft erreichen wird; das Consistorium kann zwar den Bericht noch aufhalten, von dem Herzog aber kann man hoffen, die gewährende Entschließung ohne Verzug ausgefertigt zu sehen.
Daß Sie wegen der Nichterscheinung keinen besondern Bescheid erhalten, ist natürlich, da Caroline allein um Erlassung derselben, obwohl wegen des periculi in mora zugleich für Sie supplicirt hat.
Ich habe über diese Sache so weitläufig sein müssen, daß ich nichts weiter hinzusetzen kann und schließen muß. Das nächste mal mehr von andern Dingen.
Leben Sie wohl. S.