Die gedachte hohe Staatsbehörde hat Ihrer Verwendung entsprochen und den Herrn p. Lassen, durch Rescript vom 15.ten v. M., zum außerordentlichen Profeßor in der philosophischen Facultät der hiesigen Friedrich-Wilhelms-Universität ernannt.
Ich habe den Herrn p. Lassen von dieser ehrenvollen Beförderung heute in Kenntniß gesetzt und ihm seine, höhern Orts ausgefertigte, Bestallung zugestellt.
Das König. Ministerium hat sich zugleich in dem an mich erlaßenen Schreiben geneigt erklärt, dem Herrn p. Lassen, sobald es die Fonds der Universität gestatten würden, eine angemeßene Besoldung zu bewilligen, [2] und zwar, wie sich dasselbe ausdrückt, um Euer Hochwolgeboren auf diese Weise den Antheil zu bethätigen, welchen es an Ihren sehr verdienstlichen Bemühungen zur Förderung des Studiums der alt-indischen Sprache und Litteratur fortwährend nehme. Es wird mir angenehm seyn, dazu beitragen zu können, daß diese wohlwollende Zusicherung bald in Erfüllung gehe.
Bonn den 6.ten July 1830.
Der Königliche außerordentliche Regierungsbevollmächtigte
In Abwesenheit und Auftrag desselben
Der geheime Regierungsrath
Hüllmann.
An
des Herrn Profeßors von Schlegel,
Ritters p.
Hochwolgeboren
hieselbst.
1441.