Unter Vorbehalt einer weiteren mündlichen Mittheilung erlaube ich mir, Ihnen einstweilen durch diese Zeilen ganz ergebenst anzuzeigen, daß die von Ihnen gewünschte Einführung der Mrs Erskine und ihrer Töchter auf den academischen Ball als etwas Unstatthaftes erscheint und zwar aus dem Grunde, weil dann ganz gewiß auch viele andere Theilnehmer auf die Erlaubniß, Fremde mitbringen zu dürfen, Anspruch machen würden, dadurch aber eine Mischung der Gesellschaft und ein Umfang derselben erwachsen würde, wie er durchaus nicht im Plane liegt. – Noch viel weniger ist es angemessen gefunden worden, daß jene Erlaubniß durch einen erhöhten Geldbeitrag erlangt werden könne. –
[2] Beim Fassen des Beschlusses ist keinen Augenblick vergessen worden, welch ein hochverehrtes Mitglied den Antrag stellte und wie große Pflicht es sey, diesem nach jeder Möglichkeit gefällig zu seyn[;] es wurde aber angenommen, daß das Festhalten an einem Principe erste Bedingung bei der Bildung einer Gesellschaft sey.
Mit der vollkommensten Hochachtung und Ergebenheit
Ihr
Sie verehrender
Collega,
Kilian
Bonn,
d. 28t Decbr.
1844.