Ew. Hochgebohren habe ich die Ehre, nach eingezogener Erkundigung bei dem Quästor über die schon besetzten Nummern, anliegend die Nummer 9 zu übersenden. Daß Ew. Hochgebohren aber das Honorar entrichtet haben, beruhet auf einem Misverständniß und der Hr. Quästor ist beauftragt, dasselbe zurückzustellen. Es ist Grundsatz von den Söhnen unserer Collegen keine Honorare anzunehmen, noch viel weniger kann dieß bei den Söhnen unsrer Vorgesetzten und Gönner Statt finden.
Mit der ausgezeichnetsten Hochachtung
Ew Hochgebohren
gehorsamster
AWvSchlegel
Bonn d. 21sten Oct.
1824
[2] [leer]
[3] [leer]
[4] An
Herrn Freiherrn von Altenstein
Hochgeb.