Diese hohe Staats-Behörde bemerkt dabey, daß, nachdem die, für hiesige Universität in Paris gegossenen, Typen längst hier angekommen, sich gar nicht absehen [2] lasse, wozu der Apparat zum Guße noch weiter hier nöthig sey, und daß daher durchaus kein Hinderniß obwalten könne, um die Arbeiten des H. Professors Bopp durch diese Mittel zu fördern.
Ew. Hochwohlgeborn ersuche ich, in Folge dieses Befehls um gefällige Anzeige, wenn die verlangten Apparate schon abgesandt seyn sollten, im entgegengesetzten Fall aber, um die Bemühung, dieselben sorgfältig packen zu laßen, und entweder direct an das Königl. Ministerium abzuschicken, oder zu gleichem Zweck auf meiner Canzley abzugeben.
Bonn, den 26. April 1822
Der Königl. ausserordentliche Regierungsbevollmächtigte
Rehfues
An
des Herrn Professors
A.W. von Schlegel
Hochwohlgeborn
hier
No 910.