• Philipp Joseph von Rehfues to August Wilhelm von Schlegel

  • Place of Dispatch: Bonn · Place of Destination: Bonn · Date: 30.10.1822
Edition Status: Newly transcribed and labelled; double collated
    Metadata Concerning Header
  • Sender: Philipp Joseph von Rehfues
  • Recipient: August Wilhelm von Schlegel
  • Place of Dispatch: Bonn
  • Place of Destination: Bonn
  • Date: 30.10.1822
  • Notations: Nur Unterschrift eigenhändig. – Empfangsort erschlossen.
    Manuscript
  • Provider: Dresden, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek
  • OAI Id: DE-611-36842
  • Classification Number: Mscr.Dresd.e.90,XIX,Bd.19,Nr.6
  • Number of Pages: 2 S., hs. m. U.
  • Format: 33,2 x 20 cm
  • Incipit: „[1] Das hohe Ministerium der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinal Angelegenheiten, hat auf Veranlaßung der von demselben angestellten Untersuchung über die [...]“
    Language
  • German
    Editors
  • Bamberg, Claudia
[1] Das hohe Ministerium der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinal Angelegenheiten, hat auf Veranlaßung der von demselben angestellten Untersuchung über die Anlegung und regelmässige Fortführung von Inventarien über das Eigenthum der Universität und ihrer verschiedenen Institute unterm 1ten October c. verfügt, daß auch über den zur indischen Druckerey gehörigen Apparat ein besonderes Inventarium angefertigt werde.
In dieses Inventarium wurden zuerst die bisher angeschafften Gegenstände, unter gewissen, die Uebersicht erleichternden, Haupt-Rubricken eingetragen.
Eben so muß der künftige Zuwachs regelmässig in demselben notirt werden, indem es allgemeiner Grundsatz der bestehenden Rechnungsformen ist, daß für keine Ausgaben eine Zahlung geleistet wird, wenn nicht die betreffende Rechnung mit der Bescheinigung über die richtige Ablieferung der darin verzeichneten Gegenstände, so wie deren Eintragung in das Inventarium, versehen ist. Diese Bescheinigung hat derjenige auszustellen, unter dessen Aufsicht das Institut oder die Sammlung steht.
In Folge des allegirten hohen MinisterialBefehls sehe ich mich daher in dem Falle, Ew. Hochwohlgeborn zu [2] ersuchen, Sich der Aufstellung des Inventariums gefällig zu unterziehen.
Ich übersende Ihnen zu diesem Behuf in der Anlage Abschrift der unterm 23ten May 1820 sämmtlichen Herrn Instituts-Dirigenten mitgetheilten Instruction über diesen Gegenstand, um deren Inhalt, so weit er auf den vorliegenden Fall paßt, dabey zu berücksichtigen.
Das Inventarium bleibt unter Ew. Hochwohlgeborn Verwahrsam; ich wünsche dasselbe jedoch, sobald die erste Aufstellung vollendet ist, auf kurze Zeit zur Einsicht zu erhalten.
Bonn d. 30 October 1822.
Der Königliche außerordentliche RegierungsBevollmächtigte
Rehfues

An den
Herrn Professor von Schlegel
Hochwohlgeborn
hier
No. 2126.
[1] Das hohe Ministerium der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinal Angelegenheiten, hat auf Veranlaßung der von demselben angestellten Untersuchung über die Anlegung und regelmässige Fortführung von Inventarien über das Eigenthum der Universität und ihrer verschiedenen Institute unterm 1ten October c. verfügt, daß auch über den zur indischen Druckerey gehörigen Apparat ein besonderes Inventarium angefertigt werde.
In dieses Inventarium wurden zuerst die bisher angeschafften Gegenstände, unter gewissen, die Uebersicht erleichternden, Haupt-Rubricken eingetragen.
Eben so muß der künftige Zuwachs regelmässig in demselben notirt werden, indem es allgemeiner Grundsatz der bestehenden Rechnungsformen ist, daß für keine Ausgaben eine Zahlung geleistet wird, wenn nicht die betreffende Rechnung mit der Bescheinigung über die richtige Ablieferung der darin verzeichneten Gegenstände, so wie deren Eintragung in das Inventarium, versehen ist. Diese Bescheinigung hat derjenige auszustellen, unter dessen Aufsicht das Institut oder die Sammlung steht.
In Folge des allegirten hohen MinisterialBefehls sehe ich mich daher in dem Falle, Ew. Hochwohlgeborn zu [2] ersuchen, Sich der Aufstellung des Inventariums gefällig zu unterziehen.
Ich übersende Ihnen zu diesem Behuf in der Anlage Abschrift der unterm 23ten May 1820 sämmtlichen Herrn Instituts-Dirigenten mitgetheilten Instruction über diesen Gegenstand, um deren Inhalt, so weit er auf den vorliegenden Fall paßt, dabey zu berücksichtigen.
Das Inventarium bleibt unter Ew. Hochwohlgeborn Verwahrsam; ich wünsche dasselbe jedoch, sobald die erste Aufstellung vollendet ist, auf kurze Zeit zur Einsicht zu erhalten.
Bonn d. 30 October 1822.
Der Königliche außerordentliche RegierungsBevollmächtigte
Rehfues

An den
Herrn Professor von Schlegel
Hochwohlgeborn
hier
No. 2126.
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