Dieser Zahlungsbefehl ist bis jetzt dadurch aufgehalten worden, daß die mitgetheilte Rechnung, nach den bestehenden Rechnungsformen, vorerst die Revision des Königlichen Bauoffiziums passiren mußte.
Bonn d. 28ten November 1822.
Der Königliche außerordentliche Regierungs Bevollmächtigte
Rehfues
An des
Herrn Professors von Schlegel
Ritters p.p.
Hochwohlgeborn
hier
No 2402.
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