die Indischen Druckschriften
betreffend.
Ew. Hwg. finde ich mich bewogen, in Bezug auf die bisherige Verwahrung der Indischen Druckschriften welche ein Eigenthum der hiesigen Universität sind, folgende Veränderung gehorsamst in Vorschlag zu bringen.
Als selbige von Paris ankamen, räumte ich, um desto sicherer jede Beschädigung oder Verminderung dieses seltnen typographischen Schatzes verhüten zu können, zu deren Aufbewahrung aus ein eignes Zimmer in meinem Hause ein, wiewohl es nicht ohne Bedenken ist, eine so schwere Last in einem obern Stock aufzustellen, und auch ein solides Gebäude, wie das meinige, einigermaßen dadurch angegriffen wird.
Da kein Setzer sich in das ganz unbekannte und äußerst complicirte System dieser Schrift finden konnte, so übernahm ich, selbst das Ge bei dem Druck des zuerst herausgegebenen Textes, der Bhagavad-Gîta, selbst das Geschäft des Setzers, wobei der Factor aus der Thormannischen Druckerei mir nur als Handlanger diente.
Gegenwärtig bin ich nun im Begriff, den Druck des Râmâyana anzufangen. Dieses weitläufige Wer und kostspielige Werk habe [2] ich nicht zum Besten der Wissenschaft nicht ohne beträchtliche Aufopferung meines Vermögens auf eigne Kosten unternommen.
Der Factor der Thormannischen Druckerei hat bei der oben erwähnten Dienstleistung gelernt, fertig aus der Devanagari-Schrift zu setzen. Der Preis des Satzes für jeden Bogen wird aber um vieles wohlfeiler angesetzt werden, wenn er die Arbeit in der Druckerei selbst verrichten kann, als wenn er sich jedesmal dazu in meine Druckerei verfügen muß. Denn in dem letzteren Falle versäumt er darüber die Aufsicht über die sämtlichen Arbeiter und die sonstigen Geschäfte der Druckerei; in dem ersteren hingegen kann er nebenbei ein Auge auf alles haben, auch alle freien Zwischenzeiten benutzen.
Ich trage demnach darauf an, dem Buchdrucker Thormann Thormann möchten die Indischen Druckschriften auf so lange, als wirklich gedruckt wird, in Verwahrung auf seine Verantwortlichkeit in Verwahrung gegeben werden, wie dieß schon längst mit den Arabischen Lettern geschehen ist.
Das *Netto-Gewicht des ganzen Vorraths, wie selbiger einem von mir beauftragten Freunde in Paris zugewogen worden, ist bekannt. Seitdem ist keine Verminderung vorgefallen, denn indem bei einer so großen Masse die wenigen verunglückten oder unbrauchbar gewordnen Lettern gar nicht in Betracht kommen.
[3] Indessen könnten das Gewicht die Lettern dem Buchdrucker Thormann brutto, das nämlich mit Einschluß der beiden Setzkasten und der Schiebladen, worin die übrigen liegen, zugewogen und auch eben so wieder von ihm abgeliefert werden.
Um aber die genaue Aufsicht in der Druckerei zu erleichtern, auch die Lettern vor Schmutz und Staub zu sichern, wird es nöthig seyn, die beiden Satzkasten mit einem ledernen durch Vorlageschlösser zu verschließenden Deckel zu versehen; und ich bitte Ew. Hwg. mich zu deren Auf Bestellung mit Anweisung auf die UniversitäsCasse zu ermächtigen. Der Schrank, welcher die übrigen Lettern enthält, ist bereits mit einem Schlosse versehen.
In den Zwischenzeiten, wo nicht gedruckt wird, könnten nachher die Satzkasten nebst dem Schranke in irgend einem Local des Universitäts-Gebäudes, um einen beschwerlichen Transport zu ersparen, am besten im Erdgeschoß bei Seite gestellt werden. In den Zimmern wo jetzt das Rheinische Museum provisorisch aufbewahrt werden, würde sich Raum dazu finden.
Bonn d. 5ten April 1826
An
den Königl. außerordentl.
Bevollmächtigten
Herrn Geh. Reg. Rath
von Rehfues Hwg.
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