Ew. Hochwohlgeboren werden daraus die Ueberzeugung gewinnen, wie geneigt diese hohe Staatsbehörde ist, Ihren Verdiensten Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, und die weitere Entwicklung des typographischen Materials für die Verbreitung der indischen Literatur zu befördern. In Beziehung auf Letzteres bemerke ich, daß die deßfallsige Aeußerung eine Folge der Meldung ist, die ich in Betreff der, von Ew. Hochwohlgeboren projectirten, Reise nach Paris und Ihrer Geneigtheit machen zu dürfen glaubte, solche auch zu diesem Zweck für die Wissenschaften und unsern Staat nützlich zu machen.
Ew. Hochwohlgeboren ersehen zugleich, daß das Königliche Ministerium die Uebertragung der Aufsicht über den indischen Druck-Apparat genehmigt hat. Ich werde Sie daher in Zukunft in diesen Sachen nicht mehr bemühen dürfen, ob ich gleich vertraue, daß Sie den Herrn Professor Lassen bei jeder Gelegenheit [2] mit Ihrem Rathe unterstützen werden.
Bonn, den 2ten April 1831.
Der Königliche außerordentliche RegierungsBevollmächtigte.
Rehfues
An des
Herrn Professors A. W. von Schlegel
Ritters m. h. O. Hochwohlgeboren
hier
No 828.
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