H. Geh. R. von Rehfues
Ew. Hwgb. sage ich meinen verbindlichsten Dank für die Mittheilung der Äußerungen des hohen K. Ministeriums, welche durch meine Privatschreiben an Sie veranlaßt worden waren.
Diese Äußerungen, so schmeichelhaft sie für mich sind, verbessern jedoch nichts an in meiner Lage, welche die, wie ich Ew. Hwg. leicht den Beweis vorlegen könnte, weit weniger günstig ist, als die eines Professors, der nur die Hälfte meines Gehaltes bezieht, aber für eine Brodwissenschaft angestellt, ohne Concurrenz, und bei der für die Studirenden eintretenden Nothwendigkeit seine Vorlesungen zu hören, bedeutende Summen an Honoraren einnimmt.
Wegen des Urlaubs, [2] welchen ich in dem Fall seyn könnte, bei dem K. Ministerium nachzusuchen, kann ich noch nichts mit Gewißheit voraussehen, da sich in der jetzigen Zeit kaum für die nächste Zukunft Reiseplane entwerfen lassen.
Geschäfte werden früher oder später meine Gegenwart in England London wenigstens auf eine kurze Zeit nöthig machen. Zu allem übrigen habe ich das Unglück gehabt, an einen nachläßigen Buchhändler als Commissonär zu gerathen, der mir noch nicht einmal über den Ertrag der Subscription für auf den Ramayana für den ersten Band des Rechnung abgelegt hat. Die Directoren der Ostindischen Compagnie haben wenig gethan; ohne Zweifel ist mir bei Ihnen durch einen Englischen Gelehrten aus Eifersucht entgegengearbeitet worden. [3] Wenn das gegenwärtige Brittische Ministerium besteht, so könnte ich vielleicht etwas zur Unterstützung meiner kostspieligen *gelehrten Unternehmungen auswirken, da der Kanzler, Lord Brougham, mit dem ich seit vielen Jahren persönlich bekannt bin, mir viele Beweise seines Wohlwollens gegeben hat.
In meinem Schreiben an Ew. Hwg. erk vom 18ten März erklärte ich mich indirect für bereitwillig nächsten Sommer Vorlesungen über die Römische Geschichte zu halten, wenn ich dazu aufgefodert würde. In dem Lections-Cataloge ist meine Vorlesung über die alte Weltgeschichte als ein privatum aufgeführt. Wenn es hiebei sein Bewenden hat, so werde ich vermuthlich der Verbindlichkeit, sie [4] zu halten, überhoben seyn, indem sich keine Zuhörer finden werden. Diese Voraussetzung gründet sich auf eine gemachte Erfahrung, wie Ew. Hwg. aus der Inscriptions-Liste ersehen werden, welche ich so frei bin S. E. rem. beizulegen. Daß sich zu einer solchen Vorlesung von mir nur zwei Zuhörer gemeldet haben, wovon der eine ein Amerikaner, scheint mir in der That ein merkwürdiges Aktenstück zur Geschichte unserer Universität zu seyn.
Hiermit macht es einen drolligen Contrast, daß ich verwichnen Winter in dem publicum über die Deutsche Sprache 290 Zuhörer gehabt habe.
Da ich die Scheu unserer Studirenden vor Honoraren außer für unum ganz umumgängliche Collegia über Brodwissenschaften kenne, so habe ich seit [5] Jahren auf alle Honorare Verzicht geleistet, u an unent und bin mit unentgeltlichen Vorlesungen (den Untericht im Sanskrit mit eingerechnet) doppelt und dreifach über die allgemeine Verpflichtung hinausgegangen. Nur wird leider der beabsichtete Nutzen dadurch vermindert, daß es ein unüberwindliches Vorurtheil der Studirenden zu seyn scheint, ein publicum brauche nicht so regelmäßig gehört zu werden als ein privatum.
Mein gehorsamster Vorschlag geht demnach dahin, den beiden im Catalog angezeigten Vorlesungen ein einziges publicum über die Römische Geschichte, fünf Stunden wöchentlich, zu substituiren
Genehmigen p
d. 14ten April 1831
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