Die gedachte hohe Staatsbehörde hat hierauf, mittelst Rescripts vom 13ten d. M., den gewünschten Urlaub für die Dauer der bevorstehenden Herbst-Ferien und zwar mit der Maßgabe bewilligt, daß Sie solchen, je nach den Zwecken und Bedürfnissen der beabsichtigten Reise, auch auf das nächste Winter-Semester ausdehnen dürfen.
Indem ich mich beehre Ew. Hochwohlgeboren von dieser Entscheidung in Kenntniß zu setzen, bitte ich, mir zu vergönnen, daß ich Ihnen schon jetzt meine besten Wünsche für die, unter allen Beziehungen befriedigendsten, Erfolge Ihrer Reise und Ihr Wohlergehen auf derselben ausdrücke.
Die, auf dem allegirten hohen Ministerial-Rescripte notirten, Stempel-Gebühren, im Betrage von 15 Sg., wollen Ew. Hochwohlgeboren gefällig zur weitern Beförderung an ihre Bestimmung, an die hiesige Universitäts-Kasse entrichten.
Bonn, den 26ten Juli 1831.
Der Königliche außerordentliche RegierungsBevollmächtigte.
Rehfues
An des
Herrn Professors von Schlegel,
Ritters pp Hochwohlgeboren
hier
No. 1654
[2] [leer]
[3] [leer]
[4] An des
Herrn Professors Dr von Schlegel
Ritters pp Hochwohlgeboren
hier