Hochgeehrtester Herr Rath!
In der Voraussetzung, daß Frau Profeßorin Schlegel, da sie einmal die ganze Leitung der Sache übernommen hat, Ew. Wohlgeb. von dem bisherigen Erfolge, Ihres gemeinschaftl. Ehescheidunggesuchs, benachrichtigen werde, glaubte ich, bis ietzt, mit Briefen, die, ohnehin, Sie nicht interessiren konnten, Sie verschonen zu dürfen.
Nun, aber, halte ich mich für verpflichtet, Ihnen zu melden: daß der 17te dieses künftigen Monats Mai, zum weitern Termine in der Sache anberaumet worden ist; da ich aus sicherer Quelle weiß, daß, in diesem Termine, ein entscheidendes Rescript, Serenissimi, und, in dessen Gewiß[2]heit, im Oberconsistorialbescheid, publicirt werden soll, welcher Ihre Ehe, gegen Entrichtung von 50. r.n, zur Hälfte von Ihnen, zur Hälfte von Frau Profeßorin Schlegel, in eine hiesige öffentliche Kasse, Schulfond genannt, zu bezahlen, trennen wird.
Ich muß, jedoch, bitten, von dieser Nachricht, vor der Hand, noch keinen Gebrauch zu machen; ich werde aber nicht ermangeln, Ihnen, unmittelbar, nach dem Termine, am 17.ten d. M. eine beglaubte Abschrift, von dem darin ertheilten Bescheide, zu übersenden; der ich, in der vollkommensten Hochachtung beharre,
Ew Wohlgeb.
ganz ergebenster Diener,
Georg Friedrich Ernst Hesse.
Weimar,
am 30.ten April,
1803.
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