Hochzuverehrender Herr Rath!
Ich kann mir Ew. Wohlgeb: Stillschweigen, auf meine Briefe, vom 17.ten und 26.sten Mai dieses Jahres, worin ich Ihnen den günstigen Ausgang Ihrer Ehescheidungsache berichtete, indem ich das Ehescheidungdecret in vidimirter Abschrift zugleich beilegte, kaum anders erklären, als, daß diese Briefe, wer weiß, durch welchen Zufall, Ihnen noch nicht mögen eingehändiget worden sein.
Da ich, inzwischen, voraussetzen darf, daß Frau Räthin Schlegel ebenfalls Ihnen Nachricht davon wird gegeben haben, daß Ihre Ehescheidung, gegen Erlegung [2] von 50. r.n, in Conventiongelde, halb von Ihnen, halb von Frau Räthin Schlegel, zu bezahlen, von unserm Durchlauchtigsten Herzoge bewilliget, und sodann, von dem hiesigen Herzogl. Oberconsistorium, in gewöhnlicher Form, am 17.ten Mai d. J. decretirt, worden ist, der, zu Bezahlung der 50 r. Dispensationgelder, festgesetzte Termin, aber, mit dem 1.sten Julius dieses Jahres abläuft; so will ich hiermit nur:
um schleunige Übersendug von 25 r.n, in Conventionsgelde, oder in Laubthalern, zu 1. r. 12 g: Ihres Antheils Dispensationsumme;
ganz ergeben bitten.
[3] Frau Räthin Schlegel hat Ihre 25 r. Dispensationgelder schon vor mehrern Wochen bezahlt, und da man sich, bei weitern Verzuge, wegen der von Ihnen zu entrichtenden gleichen Summe an mich, als Ihren Bevollmächtigten, halten würde; so wünsche ich sehr, daß Sie meiner obigen Bitte, so bald, als möglich ist, willfahren mögen.
Ich beharre, in der vollkommensten Hochachtung
Ew. Wohlgebornen
ganz ergebenster Diener,
Georg Friedrich Ernst Hesse.
Weimar,
am 28.sten Junius,
1803.
[4] [leer]