[1] In Rücksicht darauf, daß der Knabe welcher bei mir die Fensterscheibe eingeschmissen hat, noch ganz in den Jahren der Kindheit ist, habe ich nichts dagegen einzuwenden, daß ihm die Polizeimäßige Gefängniß-Strafe erlassen werde.
Bonn d. 1sten Sept. 1825.
AWvon Schlegel
Professor und d.j. Rector
[2] [leer]
[3] [leer]
[4] An
die Wohllöbliche Stadt Polizei
in Bonn