• Friedrich Ludwig Christian zu Solms-Laubach an August Wilhelm von Schlegel

  • Absendeort: Köln · Empfangsort: Bonn · Datum: 12.08.1819
Editionsstatus: Neu transkribiert und ausgezeichnet; zweimal kollationiert
    Briefkopfdaten
  • Absender: Friedrich Ludwig Christian zu Solms-Laubach
  • Empfänger: August Wilhelm von Schlegel
  • Absendeort: Köln
  • Empfangsort: Bonn
  • Datum: 12.08.1819
    Handschrift
  • Datengeber: Dresden, Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek
  • OAI Id: id-512516790
  • Signatur: Mscr.Dresd.e.90,IV,Nr.18k
  • Blatt-/Seitenzahl: 1 S., nur U. eigenh.
  • Incipit: „[1] Das Königliche Ministerium der Geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten hat auf meine an dasselbe gerichtete Anfrage wegen des Euer Hochwohlgeboren [...]“
    Sprache
  • Deutsch
    Editorische Bearbeitung
  • Bamberg, Claudia
  • Bürger, Thomas
[1] Das Königliche Ministerium der Geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten hat auf meine an dasselbe gerichtete Anfrage wegen des Euer Hochwohlgeboren zu zalenden Gehaltes, in einem heute hier eingegangenen Rescripte vom 28ten v. M. genehmigt, daß dieses Gehalt vom 1ten July d. J. ab bis zum 1ten October 1820. auf die rheinische Universitäts-Caße angewiesen werde.
Die letztere ist demnach unterm heutigen Tage mit angemessener Verfügung versehen worden, und wird Euer Hochwolgeboren den Rückstand für das 3te Quartal d. J. unverzüglichst entrichten, so wie mit der ferneren Zalung zu Anfang jeden Quartals fortfahren.
Coeln den 12ten August 1819.
Das Königliche Curatorium.
FChrzSolmsLbch.

An
den Herrn Professor von
Schlegel

Hochwolgeboren
in
Bonn

No 1658.
[2] [leer]
[1] Das Königliche Ministerium der Geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten hat auf meine an dasselbe gerichtete Anfrage wegen des Euer Hochwohlgeboren zu zalenden Gehaltes, in einem heute hier eingegangenen Rescripte vom 28ten v. M. genehmigt, daß dieses Gehalt vom 1ten July d. J. ab bis zum 1ten October 1820. auf die rheinische Universitäts-Caße angewiesen werde.
Die letztere ist demnach unterm heutigen Tage mit angemessener Verfügung versehen worden, und wird Euer Hochwolgeboren den Rückstand für das 3te Quartal d. J. unverzüglichst entrichten, so wie mit der ferneren Zalung zu Anfang jeden Quartals fortfahren.
Coeln den 12ten August 1819.
Das Königliche Curatorium.
FChrzSolmsLbch.

An
den Herrn Professor von
Schlegel

Hochwolgeboren
in
Bonn

No 1658.
[2] [leer]
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