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[1] Das Königliche Ministerium der Geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten hat auf meine an dasselbe gerichtete Anfrage wegen des Euer Hochwohlgeboren zu zalenden Gehaltes, in einem heute hier eingegangenen Rescripte vom 28ten v. M. genehmigt, daß dieses Gehalt vom 1ten July d. J. ab bis zum 1ten October 1820. auf die rheinische Universitäts-Caße angewiesen werde.
Die letztere ist demnach unterm heutigen Tage mit angemessener Verfügung versehen worden, und wird Euer Hochwolgeboren den Rückstand für das 3te Quartal d. J. unverzüglichst entrichten, so wie mit der ferneren Zalung zu Anfang jeden Quartals fortfahren.
Coeln den 12ten August 1819.
Das Königliche Curatorium.
FChrzSolmsLbch.
An
den Herrn Professor von
Schlegel
Hochwolgeboren
in
Bonn
No 1658.
[2] [leer]