Ew. Wohlgebohrn
Schreiben vom 19t Juni hat mir durch die Zusicherung der endlichen und baldigen Ausgleichung unserer Angelegenheit, auf eine für mich erwünschte Weise, nicht wenig Freude gemacht, und ich habe zugleich in Ihrem Entschluß den überzeugendsten Beweis für die Zweckmäßigkeit der von Ihnen so sehr getadelten Maaßregel gefunden.
Der in diesem Briefe enthaltenen Aufforderung zufolge übergebe ich Ew. Wohlgebohrn anliegend den genauen Rechnungsauszug meiner bis jetzt gehabten Auslagen für den zweiten Band des Spanischen Theaters. Sie werden daraus ersehen, daß meine Angabe im allgemeinen nicht falsch war. Sollten Sie aber dennoch Mißtrauen gegen die Richtigkeit meiner Forderungen hegen, so bin ich erbötig jeden einzelnen Posten durch Quittungen zu belegen, auch die Prüfung der Rechnung durch Sachverständige zu billigen, in wiefern durch letztere Maaßregel der Abschluß des Geschäfts kein Hinderniß erleidet, und besonders die Berichtigung meiner Forderung dadurch nicht verzögert wird.
Folgendes finde ich noch deshalb zu erinnern nöthig: nicht 10 Bogen sondern 17 sind bereits abgedruckt, und auch der 18te ist fast ganz gesetzt, bis auf einige Columnen; das Papier habe ich auch zu beiden Bänden zugleich angeschaft, auf die von Ihnen zuerst gegebene Versicherung, beide Bände innerhalb des Jahres 1803 abzuliefern. Den unbedruckten Theil des Papiers aber konnte ich unmöglich verbrauchen, da ich mündlichen und schriftlichen Versicherungen zufolge dem Eingang des rückständigen Manuscriptes täglich entgegen sehen konnte; auch das Papier nicht anders als auf lang zuvor gemachte Bestellung zu erhalten war.
[2] Was nun die Beschuldigungen der Unwahrheit betrift, welche Ihr Brief gegen mich enthält, so bin ich genöthigt Ihnen solche als durchaus falsch zurückzugeben. Sie behaupten zuvörderst sich hinreichend wegen Erfüllung Ihrer Verpflichtungen erklärt zu haben; ist dies so kann ich nur darauf erwidern, daß mir Ihre Kenntniß von dem Umfange derselben durchaus mangelhaft scheint, indem Sie nemlich glauben konnten, das Versprechen zur Ablieferung des Manuscripts in durchaus unbestimmter Zeit sei hinreichend für mich, oder gar: es könne mir zur Beruhigung gereichen, wenn Sie mir nach Empfang eines meiner Briefe schrieben, Sie würden das Manuscript, wenn es wirklich zur Zeit fertig gewesen wäre, nach Lesung jenes Briefes, lieber dem Feuer als mir überliefert haben. Wogegen Sie aber zur Befriedigung meiner Ansprüche, auf eine oder die andere von mir in Vorschlag gebrachte Art, auch nicht die entfernteste Anstalt trafen.
Sie behaupten ferner ausser einem Briefe vom 1t Febr. 1806 keinen weitern von mir erhalten zu haben; Sie mögen darin Recht haben, allein damit heben Sie meine Versicherung auf zwei Briefe keine Antwort von Ihnen erhalten zu haben durchaus nicht auf; indem ich Ihnen wirklich von Leipzig aus in der Ostermesse 1806 noch einmal schrieb. Ist aber dieser zweite Brief nicht angelangt, so liegt darin nur ein Beweis, daß wie bekannt auch der Landsitz der Frau v. Stael in ganz Europa sei, dennoch Briefe aus einiger Entfernung ihn verfehlen können. Daß Ew. Wohlgebohrn in dem Hause der Frau [3] v. Stael lebten, war mir freilich bewußt; allein zufällig hatte ich auch in Erfahrung gebracht, daß Sie nebst ihr, zur Zeit wie ich eine öffentliche Aufforderung an Sie ergehen ließ, von Copet abwesend waren, und wußte nicht zuverlässig wohin nun die Briefe zu addressiren wären; zudem aber war ja auch alles Schreiben überflüssig, da Sie mich keiner Antwort weiter würdigten, noch sonst etwas zu meiner Befriedigung thaten.
Daß aber meine Aufforderung im allgemeinen auch Ew. Wohlgebohrn Mißfallen erregt hat, befremdet mich, da ich solche nach der Lage der Dinge und der Behandlung welche mir zu Theil geworden ist mit allem Glimpf abgefaßt zu haben glaubte.
Schlüßlich ersuche ich Ew. Wohlgebohrn nochmals die Berichtigung meiner Forderungen keiner Zögerung zu unterwerfen, sowohl weil ich meines Geldes, vor allem in dieser Zeit, nöthig bedarf, als auch weil längerer Aufenthalt der Zinsen wegen neue Berechnungen erforderlich machen würde, und ich auch selbst öfters Geld zu höhern Zinsen aufzunehmen, und zur prom[p]ten Berichtigung der Zinsen in halbjährlichen Terminen genöthigt bin; während ich an Ihrer Schuld seit 3 Jahren wenigstens Zinsen auf Zinsen verliere. Auf jeden Fall aber erwarte ich wenigstens umgehend die Berichtigung desjenigen Theils meiner Forderung, worüber keine Zweifel obwalten: ich meine das Honorar.
[4] Uebrigens erbiete ich mich auch noch einmal, wenn es Ihnen zur Förderung der Unterhandlungen, die Sie etwa über den zweiten Band des Spanischen Theaters mit jemand pflegen möchten, zweckdienlich scheint, den ersten Band so viel davon vorräthig ist um einen mäßigen Preis abzustehen.
Ich empfehle mich Ew. Wohlgebohrn ergebenst
G. Reimer