Hochzuverehrender Herr!
Es kann uns nicht entfernt in den Sinn kommen, auf eine Zusage die wir Ihrer Güte und Ihrem Wohlwollen verdanken möchten, ein Recht gründen, oder Ihnen irgend einen Zwang deshalb auflegen zu wollen. Wenn wir demnach in unserm vorigen Briefe zu solcher Vermuthung Ihnen Anlaß gegeben haben sollten, so war dies ganz absichtlos und wir müssen um gütige Entschuldigung bitten. Wir waren allerdings sehr überrascht und wußten im Augenblick dem uns so ungünstigen Vorfall keine andre Wendung zu geben, als daß wir Ihnen unsre Lage u[nd] Aussicht offen darlegten und die möglichste Berüksichtigung derselben von Ihrer Güte mit Vertrauen erwarteten.
Wenn wir neben der pecuniären Rüksicht die wir zu nehmen haben auch diejenige welche unsre Ehre erfodere erwähnten, so geschah dies in doppelter Hinsicht einmal daß wir der Ehre entbehren sollten die Uebersetzung aus Ihren Händen dem Publikum [2] nach unsrer öffentlichen Bekanntmachung auch überliefern zu können oder in den Fall zu kommen, das ganze Vorhaben aufgeben und wiederrufen zu müssen. Für solchen Fall meinen wir müsse sich eine Buchhandlung die denn doch immer in einem besonderen Verhältniß zum gebildeten Publicum steht ‒ überhaupt so sehr wie möglich hüten um nicht den Glauben zu verlieren. Und hier würde dies besondre Aufmerksamkeit erregen und auffallend werden. Die Theilnahme an der Erscheinung des Werkes der Frau von Staël kann nicht anders als allgemein seyn, nun kann sich zwar der größte Theil mit dem Original befriedigen allein es sind denn doch derjenigen die auf die deutsche Ausgabe warten gewiß noch Viele und diese würden sich sodann auf eine unangenehme und uns zur Last fallende Weise getäuscht in Ihrer Erwartung nach unsrer Zusage ‒ sehen. Es muß uns folglich alles daran liegen, dieser unserer öffentlichen Ankündigung auf die möglichste Weise zu entsprechen.
Aus Ihren gütigen Äußerungen schöpfen wir nun dennoch die Hoffnung daß Sie der Mühe der Uebersetzung sich wohl eher [3] unterziehen würden, wenn auf die erste Bedingung der gleichzeitigen Erscheinung derselben mit dem Original keine Rüksicht zu nehmen wäre und wir wollen auf diesen Vortheil denn lieber verzichten, freilich in der Ueberzeugung daß dann der Absatz dieser Ausgabe sich bedeutend verringern wird und in der Hoffnung daß Sie in diesem Falle uns denn auch in Hinsicht des Honorars einige Erleichterung verschaffen.
Sollten Sie inzwischen gänzlich abgeneigt seyn, oder es Ihre Verhältnisse sonst nicht zulassen, Ihr früheres Vorhaben auszuführen und auch keine andre Aussicht sich inzwischen eröffnet haben und mit Hülfe Andrer es auszuführen ‒ wobei wir natürlich immer auf jenen Punkt der gleichzeitigen Erscheinung verzichten müßten ‒ so haben wir noch eine Hoffnung, daß sich vieleicht ein Bekannter der gegenwärtig in Paris lebt und dessen Verhältnisse es wohl erlauben möchten, dazu geschickt finden würde Ihr angefangenes Werk fortzusetzen und es zu Ihrer Zufriedenheit zu beendigen.
Wir nehmen uns die Freiheit zu dem Ende die Einlage hier beizuschließen, welche wir übrigens in jedem Fall an ihre Addresse gütigst zu befördern ersuchen. Herr Finckh [4] Erzieher der Söhne des Prinzen Paul von Würtemberg ist es dem wir deshalb geschrieben. Freuen sollte es uns übrigens sehr, wenn unser Vorsehen überflüssig wäre und wir auf andre Weise aus unsrer nicht geringen Verlegenheit ‒ doch ohne Ihnen im geringsten darum lästig fallen zu müssen ‒ gerissen würden. Wenn wir es nur dahin bringen können, daß wir etwa zur Hälfte mit dem Druk der Uebersetzung bei Erscheinung des Originals vorgerückt sind, so können wir zufrieden seyn, und das Publicum wird auch nicht mehr zu unsrer Rechtfertigung verlangen als daß wir unter den obwaltenden Umständen das Äußerste thun; viel weiter würden wir übrigens auch wohl nicht kommen selbst wenn wir jetzt anfangen könnten zu druken.
Wir wollen nun das Weitere hierüber von Ihrer Güte sobald es Ihnen möglich ist erwarten.
Ihrem Herrn Bruder in Frankfurt haben wir auf seine Anfrage ein Exempl[ar] der Vorlesungen 2 Aufl[age] gesandt, wir hatten früher dann von Ihnen keinen Auftrag.
Verehrungsvoll empfehlen wir uns und unser Anliegen
Ew. Hochwohlgebohren
ganz ergebenst
Mohr u Winter
Heidelberg d[en] 8. Februar 1818.